Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten
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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699
Insgesamt ist vor allem aufgrund der Umsetzung der Massnahmen des Agglomerationsprogramms eine Verschiebung der Verkehrsmittelwahl zu erwarten. Diese wird aber vor allem das städtische Strassennetz entlasten. Auf der sehr stark belasteten Nationalstrasse werden demgegenüber keine spürbaren Entlastungswirkungen auftreten. Erweiterungsmassnahmen auf dem Nationalstrassennetz sind Voraussetzung dafür, dass vorgesehene Massnahmen im Agglomerationsverkehr überhaupt realisiert werden können. Entsprechend sind die Erweiterungsmassnahmen im Nationalstrassennetz, z.B. Contournement de Morges oder die Anschlüsse Ecublens, Malley (Erweiterung), Chavannes und Blécherette (Erweiterung), im Agglomerationsprogramm aufgeführt.
Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
Die durchgeführte Projektstudie für den Raum Lausanne – Morges bestätigt, dass der starke Engpass auf der Nationalstrasse zwischen Morges und Villars-Ste-Croix einzig mit einem neuen Netzelement dauerhaft beseitigt werden kann. Eine Erweiterung der bestehenden Nationalstrasse durch Morges kann auf Grund der sehr engen räumlichen Verhältnisse nicht in Frage kommen, die städtebaulichen Auswirkungen sind für die Stadt nicht tragbar. Ebenfalls problematisch ist eine umfassende Erweiterung des Abschnitts zwischen dem zukünftigen Anschluss in Ecublens und der Verzweigung Villars-Ste-Croix. Die Engpassbeseitigung entlang der bestehenden Nationalstrasse erfordert einen starken und teuren baulichen Eingriff in die bestehende Infrastruktur.
Zusammen mit dem Kanton und der Region hat das ASTRA die Linienführung und Ausgestaltung des neuen Netzelements im Grundsatz definiert. Es ist eine neue Verbindung zwischen Morges und Villars-Ste-Croix vorgesehen. Noch offen ist, ob diese neue Verbindung östlich von Morges zusätzlich über eine Spange mit der bestehenden N1 verbunden werden und ob die bestehende Nationalstrasse durch Morges zurückgebaut werden soll. Die vorliegende Lösung soll nun weiter konkretisiert und vertieft werden. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die aus umwelttechnischer Sicht kritische Querung der Venoge zu richten.
Die Erweiterungsmassnahmen im Raum Crissier (Phase 1), die die eidgenössischen Räte in der ersten Programmbotschaft verbindlich beschlossen haben, bleiben auch mit einem neuen Netzelement notwendig. Sie dienen der Lösung der dringlichsten Probleme, indem sie u.a. eine Entflechtung der Verkehrsströme auf dem Abschnitt zwischen den Verzweigungen Villars-Ste-Croix und Ecublens ermöglichen. Ob und in welchem Umfang die Massnahmen der Phase 2 weiterhin notwendig bleiben, hängt von der definitiven Lösung und dem Realisierungszeitpunkt des neuen Netzelements ab. Der Bundesrat schlägt vor, diese offenen Punkte im Rahmen der weiteren Programmfortschreibung zu klären. Bis dahin sollen die Massnahmen der Phase 2 dem Modul 2 zugeteilt bleiben.
Neu ins Modul 3 aufgenommen hat der Bundesrat den 6-Spur-Ausbau zwischen Villars-Ste-Croix und Cossonay. Grund hierfür ist der im Vergleich zur ersten Programmbotschaft verstärkte Handlungsbedarf sowie die Abhängigkeit zum neuen Netzelement. Dieses erhöht den Problemdruck auf den betroffenen Abschnitt zusätzlich.