Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten
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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699
Aus Sicht der Bahninfrastruktur sind zudem die vom IF mitfinanzierte neue Bahnverbindung Cornavin – Eaux Vives – Annemasse (CEVA) sowie die im Rahmen des STEP vorgesehene Kapazitätssteigerung des Bahnhofs Genf zu erwähnen.
Insgesamt lässt die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen eine Veränderung des Modalsplits und damit tendenziell eine gewisse Entlastung der Nationalstrasse erwarten. Diese wird aber bei weitem nicht ausreichen, um die Kapazitätsprobleme auf dem Nationalstrassennetz lösen zu können. Hauptverantwortlich dafür ist die disperse Siedlungsstruktur ausserhalb der inneren Agglomeration, insbesondere im französischen Teil.
Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
Der Bundesrat schlägt vor, die Erweiterung der Nationalstrasse zwischen den Verzweigungen Perly und Le Vengeron neu in den finanzierten Teil des Programms Engpassbeseitigung aufzunehmen. Damit trägt er dem markant erhöhten Handlungsbedarf und den Erkenntnissen der Vertiefungsstudien Rechnung. Die Erweiterung der betroffenen Nationalstrassenabschnitte fördert die gewünschte Siedlungsentwicklung nach innen und schafft Synergien mit den vorgesehenen Massnahmen im Agglomerations- und im Schienenverkehr. Auf Grund der Abhängigkeiten zur bereits weit fortgeschrittenen Erhaltungsplanung "Grand Saconnex" kann der Spurausbau auf dem Abschnitt Meyrin / Vernier – Le Vengeron dem Modul 1 zugeordnet werden. Die Projekte auf den übrigen Abschnitten teilt der Bundesrat dem Modul 2 zu. Sie sollen im Anschluss an die Verabschiedung der vorliegenden Programmbotschaft im Rahmen eines generellen Projekts weiter vertieft werden.
Der 6-Spur-Ausbau zwischen Le Vengeron und Coppet bleibt weiterhin dem Modul 2 zugeteilt. Der bereits grosse Handlungsbedarf auf diesem Abschnitt hat sich gegenüber der ersten Botschaft nochmals verschärft. Im Weiteren haben sich die positiven Bewertungsergebnisse aus der ersten Programmbotschaft bestätigt. Die Erweiterung des Nationalstrassenabschnitts Coppet – Nyon wird ebenfalls als zielführend und notwendig beurteilt. Sie könnte den Zugang zur städtischen Agglomeration verbessern und wird dem weniger prioritären Modul 3 zugeordnet.
Die von der Region geforderte Seequerung hat das ASTRA im Rahmen einer Vertiefungsstudie geprüft und der Erweiterungsvariante gegenüber gestellt. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass die Seequerung nur auf den südwestlichen Abschnitten einen Beitrag zur Engpassbeseitigung auf der bestehenden N1 leistet. Die Erweiterung der betroffenen Nationalstrassenabschnitte ist mit und ohne Seequerung erforderlich. Die Vorteile des neuen Netzelements liegen insbesondere bei der verkehrlichen Entlastung des innerstädtischen Strassennetzes und der besseren Erschliessung der linken Seeuferseite. Der Entscheid zur Seequerung Genf muss daher von der Engpassbeseitigung entkoppelt werden. Er ist erst nach der Durchführung von weitergehenden Analysen zur Raumentwicklung möglich. Eine Aufnahme der Seequerung Genf in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht und aus Sicht Engpassbeseitigung nicht zu rechtfertigen.