Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
Rechtliche Voraussetzungen
Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197413 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4, Absatz 1, Ziffer 1.
Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, Ziffer 3: Änderung von Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 199014 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG) .
Bereits umgesetzte Querschnittsmassnahmen
Praktisch alle Departemente sind von zwei Querschnittsmassnahmen betroffen, die im Finanzplan 2014-2016 bereits umgesetzt sind:
Optimierung der Budgetierung im Personalbereich
Bei der Erarbeitung des Voranschlags 2013 und des Finanzplans 2014-2016 leitete der Bundesrat eine Optimierung der Budgetierung im Personalbereich ein; er tat dies mit einer Querschnittsvorgabe an alle Departemente. Von der Feststellung ausgehend, dass bei den Personalausgaben in den vergangenen Jahren namhafte Kreditreste entstanden, beschloss er, die Voranschlagskredite der Departemente und Ämter nicht um die ganzen im Rahmen der Lohnrunde 2012 gewährten Lohnmassnahmen von 1,2 Prozent, sondern lediglich um 0,8 Prozent zu erhöhen. Die Differenz von 0,4 Prozent, die einer Kürzung von 18,4 Millionen entspricht, muss von den Departementen mit adäquaten Massnahmen aufgefangen werden. Im Vordergrund stehen dabei Optimierungen in der Planung und, wenn nötig, Anpassungen am Mengengerüst (z.B. mittels Karenzfristen bei der Neubesetzung von Stellen), während das Lohngefüge möglichst unberührt bleiben soll.
Die im Finanzplan 2014-2016 enthaltenen Kürzungen teilen sich wie folgt auf die Departemente auf (in Mio.):
ab 2013 (p.a.)
BK 0,2
EDA 1,4
EDI 1,3
EJPD 1,6
VBS 6,4
EFD 4,8
EVD 1,3
UVEK 1,4
Total 18,41
1Hinzu kommen Kürzungen von 0,9 Millionen, die nach dem gleichen Muster bei den Behörden und Gerichten mit deren Zustimmung vorgenommen wurden.
13 SR 611.010
14SR 616.1