Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten

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eines Optimierungsprogramms das Budget von Swissinfo um ein Drittel gekürzt. Unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung in den Fernseh-Kooperationen führt dies für den Bund ab 2013 zu jährlichen Einsparungen von rund 2 Millionen.

Reduktion der Mittel für Bürgschaftsverluste

Im Bereich der gewerblichen Bürgschaftgenossenschaften beteiligt sich der Bund an den Verlusten privater Bürgschaftsorganisationen und richtet gleichzeitig Finanzhilfen in der Höhe von 3 Millionen pro Jahr an die Verwaltungskosten dieser Organisationen aus. Das Bürgschaftsvolumen ist in den letzten Jahren stark gestiegen und liegt derzeit bei gut 200 Millionen. Dennoch fielen die Verluste bisher dank sorgfältiger Bewirtschaftung tiefer als erwartet aus, sodass eine Kürzung der im Finanzplan 2014-2016 eingestellten Beträge um 1,5 Millionen möglich war.

Luftfahrtorganisationen

Die Höhe der Beiträge der Schweiz an internationale Zivilluftfahrtorganisationen lässt sich jeweils nicht genau budgetieren, da der Beitragssatz erst nach dem Budgetprozess bekannt ist. In der Vergangenheit resultierten wiederholt Kreditreste. Im Budgetprozess 2012 wurde dieser Situation mit einer zurückhaltenderen Festlegung der Planwerte Rechnung getragen. Zudem werden die Beiträge in ausländischer Währung (mehrheitlich in Euro) geleistet, was dank des starken Frankens zu einer Entlastung des Bundes führt. Die Finanzplanwerte 2014-2016 konnten so gegenüber der früheren Planung gesamthaft um rund 0,5 Millionen reduziert werden.

Verzicht auf die Verrechnung von Fürsorgeleistungen mit dem Fürstentum Liechtenstein

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein stellen sich gegenseitig Rechnung für Sozialhilfeleistungen an Bürgerinnen und Bürger des jeweils anderen Staates. Auf die gegenseitige Verrechnung der Fürsorgekosten zwischen der Schweiz und Liechtenstein wird nun verzichtet. Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen werden die Sozialhilfe weiterhin vom Fürstentum Liechtenstein erhalten, Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner von den Kantonen. Die bisherigen Rückerstattungen vom Bund an Liechtenstein und von Liechtenstein an die Kantone entfallen. Damit konnten Einsparungen von 0,3 Millionen erreicht werden.

2.3 Massnahmen des Bundesgesetzes über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014)

Innerhalb den Massnahmen, die dem Parlament im Rahmen des Bundesgesetzes über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 beantragt werden, lassen sich zwei Kategorien bilden:

• Die Mehrzahl der Massnahmen liesse sich grundsätzlich auf der Basis der bestehenden Gesetze umsetzen. Damit das Parlament über diese Massnahmen explizit Beschluss fassen kann, werden sie in Form von "Sparaufträgen" in das Bundesgesetz vom 4. Oktober 197412 über Massnahmen zur

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