Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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zudem für die Unterbringung des ETH-Bereichs (Investitionen in bundeseigene Immobilien und Unterbringungsbeitrag). Neben der direkten Finanzierung kann der ETH-Bereich unter kompetitiven Bedingungen weitere Bundesmittel für die Forschungsförderung einwerben (v.a. EU-Forschung, SNF, KTI, Ressortforschung). Insgesamt finanziert der Bund den ETH-Bereich zu rund 90 Prozent (Rechnung 2011). Die restlichen Mittel stammen aus Drittmitteln und sonstigen Erträgen.
Mit der vorgeschlagenen Massnahme werden die vorgesehenen Finanzierungsbeiträge 2014-2016 um jeweils ein Prozent gekürzt. Zusätzlich kann das BBL dank Priorisierungen und Etappierungen bei Bauprojekten des ETH-Bereichs weitere 5 Millionen pro Jahr einsparen (vgl. Ziffer 2.3.1 Verschiedene Massnahmen im Eigenbereich der Bundesverwaltung).
Die Kürzungen der Finanzierungsbeiträge an den ETH-Bereich können im Prinzip ohne Abstriche in Forschung und Lehre umgesetzt werden:
− In den Jahren 2014 und 2015 sind die vom Parlament beschlossenen Mittelerhöhungen von 71 Millionen um 24 Millionen höher als die vorgesehenen Entlastungen.
− Gemäss den Prognosen des Bundesamtes für Statistik (BfS) erreicht der Studierendenzuwachs an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen seinen Höhepunkt im Jahr 2013. Auch mit der Kürzung wächst der Bundesbeitrag an den ETH-Bereich mit durchschnittlich 3,7 Prozent pro Jahr deutlich stärker an als die Anzahl der Studierenden.
− Nicht von Kürzungen betroffen sind die Bundesbeiträge an die Forschungsförderungsinstitutionen Kommission für Technologie und Innovation (KTI) und Schweizerischer Nationalfonds (SNF). Der ETH-Bereich kann somit weiterhin vom starken Wachstum dieser Mittel profitieren und damit die Einsparungen insbesondere im Jahr 2016 mindestens teilweise auffangen.
− Die Kürzung im Jahr 2016 wird aufgrund der Priorität für eine hohe Qualität in der Lehre potentiell zulasten strategisch prioritärer Forschungsinfrastrukturen und Forschungsprojekte gehen (SwissFEL, Blue Brain, FET-Flaggschiffprojekte). Hier wird der ETH-Rat bei Bedarf die Priorisierung anpassen müssen. Er hat ausserdem die Möglichkeit, für strategische Vorhaben und zum Ausgleich von Zahlungsspitzen respektive -engpässen Reserven aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes zu bilden. Seit dem Jahr 2000 konnte der ETH-Rat so Reserven von 75 Millionen (Stand Rechnung 2011) äufnen. Diese Mittel können zur Abfederung der Kürzung eingesetzt werden.