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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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– Die Digitalisierung beeinflusst die Produktion und den Vertrieb von Kultur-

gütern und kulturellen Dienstleistungen nachhaltig. Insbesondere im Musik-, Literatur- und Filmbereich befindet sich die gesamte Verwertungskette derzeit im Umbruch.

– Der demografische Wandel lässt die Schweiz vielfältiger, älter und bevölke-

rungsreicher werden. Migration, Alterung und Bevölkerungswachstum machen die Schweiz heterogener und stellen eine Herausforderung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verständigung zwischen den verschiedenen sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften der Schweiz dar.

– Die Individualisierung verstärkt sich namentlich aufgrund höherer Einkom-

men, steigendem Bildungsniveau sowie einer Zunahme verfügbarer Freizeit in den letzten Jahrzehnten. In der «Multioptionsgesellschaft» wird das Kulturpublikum stets heterogener und die Erwartungen und Ansprüche an das Kulturangebot divergieren immer stärker.

– Die Urbanisierung führt zu immer grösseren Agglomerationen. Das Kultur-

angebot auf dem Land nimmt dabei tendenziell ab. In Siedlungsgebieten erhöhen Verdichtung und energetische Sanierungen den Druck auf historische Bauten und Anlagen und stellen eine Herausforderung für die Baukultur dar.

Vor diesem Hintergrund will der Bund seine Förderpolitik in den nächsten Jahren auf drei Handlungsachsen ausrichten und neue Massnahmen entlang dieser Handlungsachsen umsetzen (vgl. Ziff. 1.6.2):

– Kulturelle Teilhabe: Kulturelle Teilhabe meint die aktive und passive Teil-

nahme möglichst Vieler am Kulturleben und am kulturellen Erbe. Die Stärkung der Teilhabe am kulturellen Leben wirkt den Polaritäten in der Gesellschaft entgegen und ist damit eine zentrale Antwort auf die Herausforderungen der kulturell diversen Gesellschaft. In der Förderperiode 2016–2019 sind folgende Neuerungen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe vorgesehen: Erstens will der Bund den physischen, intellektuellen und finanziellen Zugang zur Kultur durch geeignete Massnahmen fördern (vgl. Ziff. 2.2.5). Zweitens will er in Umsetzung der von Volk und Ständen am 23. September 2012 angenommenen neuen Verfassungsbestimmung zur musikalischen Bildung seine Anstrengungen in diesem Bereich verstärken: Bisherige Massnahmen sollen ausgebaut und neue Massnahmen – namentlich ein Programm «Jugend und Musik» – eingeführt werden (vgl. Ziff. 2.2.5). Drittens will der Bund die Leseförderung ausbauen und ergänzend zur bisherigen Unterstützung von Organisationen neu auch Einzelvorhaben fördern wie etwa Kinder- und Jugendbuchfestivals oder Lesetage (vgl. Ziff. 2.2.5). Um dem Publikum die Bundeskunstsammlungen näherzubringen, soll schliesslich eine «Virtuelle Nationalgalerie» entstehen (vgl. Ziff. 2.2.1). Abgesehen von diesen neuen spezifischen Massnahmen werden alle Kulturinstitutionen des Bundes die kulturelle Teilhabe in Zukunft verstärkt in den Fokus ihrer Tätigkeit nehmen, etwa im Bereich der Bibliotheks- und Museumspolitik.

– Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Anerkennung der kulturellen Vielfalt der

Gesellschaft und Respekt vor sprachlichen und kulturellen Minderheiten