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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Übersicht
In dieser Botschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der
Kulturpolitik des Bundes in der Kreditperiode 2016–2019: Gestützt auf die Her-
ausforderungen, die sich namentlich aus der Globalisierung, der Digitalisierung, dem demografischen Wandel, der Individualisierung und der Urbanisierung für
die Kulturpolitik ergeben, soll die Förderpolitik des Bundes in den nächsten Jahren auf die drei Handlungsachsen «kulturelle Teilhabe», «gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» ausgerichtet und durch verschie-
dene Massnahmen entlang dieser Handlungsachsen umgesetzt werden. Der Bundesrat setzt sich im Weiteren zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden in der Kulturpolitik zu intensivieren und eine «Nationale Kulturpolitik» zu etablieren. Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2016–2019 beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 894,6 Millionen Franken.
Ausgangslage
Gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes vom 11. Dezember 2009 über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz; KFG) erfolgt die finanzielle Steuerung der Kulturförderung des Bundes jeweils über eine vierjährige Botschaft (Kulturbotschaft). Die Kulturbotschaft für die Jahre 2016–2019 ist die zweite Kulturbotschaft. Um in der Folgeperiode eine zeitliche Abstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen in anderen Aufgabenbereichen zu erreichen, soll die Geltungsdauer der vorliegenden Kulturbotschaft nach dem Vernehmlassungsverfahren unter Beibehaltung des durchschnittlichen Ausgabenwachstums für die ganze Förderperiode von 3,4 Prozent um ein Jahr bis 2020 verlängert werden. Die Anpassung der Zahlungsrahmen und des Rahmenkredits erfolgt nach der Vernehmlassung.
Die Kulturbotschaft 2016–2019 definiert neue strategische Handlungsachsen für die Kulturpolitik des Bundes und legt das Fundament für eine «Nationale Kulturpolitik» (vgl. unten). Die Neuausrichtung der strategische Handlungsachsen führt in den einzelnen Förderbereichen zu neuen Fördermassnahmen respektive zu neuen Förderakzenten. Abgesehen von diesen Neuerungen schreibt die Kulturbotschaft 2016– 2019 die bisherige Kulturpolitik fort und sieht allenfalls punktuelle Anpassungen in den einzelnen Förderbereichen vor (z. B. Verstärkung der Auslandaktivitäten von Pro Helvetia und Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus des Schweizerischen Nationalmuseums im 2016).
Strategische Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes
Tiefgreifende gesellschaftliche Entwicklungen beeinflussen den Kulturbereich und führen zu neuen Herausforderungen (vgl. Ziff. 1.4):
– Die Globalisierung setzt Kulturunternehmen und Kulturschaffende einem harten internationalen Wettbewerb aus. Die Globalisierung kann zu einer Reduktion kultureller Ausdrucksformen und Angebote führen und stellt eine Herausforderung für die Wahrung der kulturellen Vielfalt dar.