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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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sind wichtige Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden des Landes. Durch folgende Massnahmen will der Bund in der Förderperiode 2016–2019 den Zusammenhalt stärken: Vermehrte Förderung literarischer Übersetzungen zwischen den Landessprachen (vgl. Ziff. 2.1.4). Stärkung des Stellenwerts der italienischen Sprache ausserhalb der italienischen Schweiz (vgl. Ziff. 2.2.6). Weiterentwicklung des schulischen Austauschs zwischen den Sprachregionen (vgl. Ziff. 2.2.6). Intensivierung des von Pro Helvetia geförderten Kulturaustauschs im Inland (vgl. Ziff. 2.2.6). Entwicklung einer Strategie zur Förderung zeitgenössischer Baukultur (vgl. Ziff. 2.2.3). Verbesserung der Lebensbedingungen der Schweizer Fahrenden als kulturelle Minderheit (vgl. Ziff. 2.2.7).
– Kreation und Innovation: Kultur hat ein grosses Potenzial, positiv auf die Kreativität und Innovationskraft eines Staates wie auch auf dessen Wahrnehmung im Ausland einzuwirken. So ist das Kunst- und Kulturschaffen ein wichtiges Experimentier- und Erprobungslabor für Fragen der Zukunft und kann Innovations- und Erneuerungsprozesse auslösen. In der Förderperiode 2016–2019 will der Bund die Kreation und Innovation im Kulturbereich durch folgende Massnahmen stärken: Vertiefung der erprobten Zusammenarbeit zwischen Kulturförderung, Industrie und Wirtschafts- sowie Innovationsförderung in den Sparten Design und interaktive digitale Medien (vgl. Ziff. 2.1.2 und 2.4.1). Einführung einer Standortförderung im Bereich der Filmherstellung, die finanzielle Anreize setzt, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen vermehrt in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen (vgl. Ziff. 2.1.7).
Nationale Kulturpolitik
Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Individualisierung und Urbanisierung betreffen alle Staatsebenen gleichermassen und erfordern gemeinsame Antworten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es heute in der Schweiz aber kaum eine inhaltliche Abstimmung der Kulturförderung zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Die erwähnten Entwicklungen erfordern eine engere Zusammenarbeit im Sinne einer «Nationalen Kulturpolitik». «Nationale Kulturpolitik» bedeutet, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die Herausforderungen gemeinsam analysieren und aufeinander abgestimmte Massnahmen als Antworten auf diese Herausforderungen entwickeln. Dazu wurde am 25. Oktober 2011 der «Nationale Kulturdialog» durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ins Leben gerufen. Der «Nationale Kulturdialog» stellt das geeignete Gefäss dar, um einer nationalen Kulturpolitik inhaltliche Konturen zu verleihen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bund
Die mit der Kulturbotschaft beantragten Finanzierungsbeschlüsse belaufen sich auf insgesamt 894,6 Millionen Franken für die Förderperiode 2016–2019. Die beantragten Kredite liegen damit für die gesamte Finanzierungsperiode 2016–2019 53,7 Millionen Franken respektive 6,4 Prozent über der Finanzplanung des Bundes.