Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/123: Agrarpaket Herbst 2014 · 10 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Verordnungspaket Herbst 2014
1 Gegenstand des Anhörungsverfahrens
Die Anhörung bei den Kantonen und interessierten Organisationen dauerte vom 12. Mai bis am 4. Juli 2014. Folgende Verordnungen waren Gegenstand der Anhörung:
Stufe und Nr. Bezeichnung SR-Nr.
BR 01 Direktzahlungsverordnung (DZV) 910.17
BR 02 GUB/GGA-Verordnung 910.12
WBF 01 Verordnung über die Kontrolle der GUB und GGA 910.124
BR 03 Bio-Verordnung 910.18
WBF 02 Verordnung über die biologische Landwirtschaft 910.181
BR 04 Agrareinfuhrverordnung (AEV) 916.01
BLW 01 Anhang 4 der AEV 916.01
BR 05 Milchpreisstützungsverordnung (MSV) 916.350.2
2 Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
2.1 Übersicht
Zum ersten Anhörungspaket wurden von den Kantonen, Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen 146 Stellungnahmen eingereicht.
2.2 Direktzahlungsverordnung
Alle Stellungnahmen enthielten Rückmeldungen zur Direktzahlungsverordnung (DZV). Folgende Anliegen wurden vorgebracht:
Gegen Kürzungen des Direktzahlungskredits bzw. die Senkung der Versorgungssicherheitsbeiträge haben sich praktisch alle Kantone und Organisationen geäussert. Insbesondere bestehe keine Planungssicherheit mehr für die Landwirtschaftsbetriebe.
Die Integration der LDK-Kürzungsrichtlinie in Anhang 8 der DZV wird grossmehrheitlich unterstützt. Allerdings wird teilweise darauf aufmerksam gemacht, dass die Kürzungsvorgaben zu den Einzelkulturbeiträgen aus rechtlicher Sicht wohl nicht in der DZV gemacht werden dürfen. Eine Mehrheit der Stellungnehmer fordert, die Kürzungsvorgaben insgesamt auf gleicher Höhe zu belassen, wie sie bisher von den Kantonen angewendet wurden. Die Verhältnismässigkeit wird von vielen Kantonen, der LDK, dem SBV und bäuerlichen Organisationen als zentrales explizites Prinzip bei den Kürzungsvorgaben gefordert. Dadurch sollen die Kantone in besonderen Einzelfällen genügend Spielraum für Anpassungen behalten. Verschiedene übergreifende Regelungen sollen aus Sicht vieler Kantone und von Kontrollstellen (KIP, PIOCH, Bio Inspecta) verbessert bzw. vereinheitlicht werden. Beispiele sind Wiederholungsfälle oder Mängel in Dokumenten. Tierschutzmängel sollen neu zu pauschalen Kürzungen führen (bis zu 11‘000 Fr./Betrieb; sie werden bei allen DZ abgezogen), aber nicht mehr zu zusätzlich Kürzungen der Tierwohlbeiträge. Gegen diese Neuerung opponieren nur Tierschutzkreise. Viele Kantone und bäuerlichen Organisationen unterstützen explizit die Aufhebung der doppelten Sanktionierung.
Die vorgeschlagene neue Biodiversitätsförderfläche (BFF) „Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge“ war in der Anhörung umstritten. Bäuerliche Kreise begrüssen dieses neue Element und fordern teilweise sogar höhere Beiträge, mitunter gekoppelt mit der Reduktion der Beiträge aller weiteren BFF-Typen. Umweltverbände und Forschung lehnen es hingegen ab, weil es nach ihrer Auffassung zu wenig zur Biodiversität beitrage. Es handle sich beim Blühstreifen nur um einen Teillebensraum (Nahrungshabitat). Weiter erwähnen Umweltverbände und Forschung, dass das BFF-Element "Blühstreifen" andere, wertvolle BFF-Typen auf der Ackerfläche konkurrenziert. Die Kantone sind geteilter Meinung, wobei die Ablehnung vor allem mit administrativen Mehraufwänden begründet wird. Sowohl kantonale Befürworter als auch Gegner haben Anpassungen gefordert, wie z.B. tiefere Beiträ-
072.10/2013/00512 \ COO.2101.101.2.1122483 3/10