Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/48: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 46 Seiten
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Vorentwurf Gesundheitsberufegesetz / Erläuternder Bericht
lich ausgebildete, in der klinischen Praxis stehende Expertinnen und Experten implementieren sie wissenschaftliche Erkenntnisse in der Praxis und initiieren pflegewissenschaftliche Forschungen, wel-
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che von in der Praxis auftretenden Fragestellungen ausgehen . Diese beruflichen Tätigkeiten erfordern aus Gründen des Patientenschutzes und der Versorgungsqualität differenzierte Kenntnisse und Kompetenzen, die über die heute bewilligungspflichtigen anderen Gesundheits- und Medizinalberufe hinausgehen.
Erkenntnisse aus den Erfahrungen mit den Pflegeexpertinnen und -experten APN
Systematische Untersuchungen zur Tätigkeit von Pflegeexpertinnen und -experten in der Schweiz fehlen bisher. Die geringe Anzahl von Masterabschlüssen macht deutlich, dass die Qualifikation auf der Masterstufe nicht den Regelabschluss für die Berufsausübung darstellt. Erfahrungen in den Institutionen des Gesundheitswesens zeigen, dass durch die vertiefte und breite Fachkompetenz von Pflegexpertinnen und -experten APN die Behandlungsergebnisse, die Patientenzufriedenheit und die Arbeitszufriedenheit erhöht werden. In der spitalexternen Pflege übernimmt die Pflegeexpertin und der Pflegeexperte APN die fachliche Führung bei der Betreuung alter Menschen und ihrer Angehörigen. Sie entwickeln Schulungsprogramme für Patientinnen, Patienten und Angehörige, erfassen die im Rahmen einer medikamentösen Therapie auftretenden Nebenwirkungen und schätzen mögliche Risiken wie Mangelernährung und Sturzgefahr ein. Durch frühzeitige Interventionen verhindern sie den Eintritt in eine Institution und ermöglichen, dass alte Menschen auch bei ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen zuhause betreut werden können.
Die Implementierung von wissenschaftlichen Erkenntnissen durch Pflegeexpertinnen und -experten APN leistet einen Beitrag, in der Praxis die Aufenthaltsdauer der Patientinnen und Patienten zu redu-
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zieren .
Mit dem Aufbau von Pflegesprechstunden konnte bei Menschen mit Nierentransplantationen das Auftreten von Komplikationen und neue Spitalaufenthalte weitgehend verhindert werden. Der Einsatz von Pflegeexpertinnen und -experten APN hat in einem Pflegeheim durch die Erhöhung der Pflegequalität zur Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und damit zur Senkung der Fluktuationsrate geführt. Auch im ambulanten Bereich finden sich Pilotprojekte, die auf den Einsatz von Pflegeexpertinnen und - experten APN bauen. Chronisch kranke Menschen können im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung von der Pflegeexpertin und dem Pflegeexperten APN eigenverantwortlich nach strukturierten Behandlungspfaden betreut werden. Als Schnittstelle zwischen ärztlichen Grundversorgerinnen und -versorgern, medizinischen Praxisassistentinnen und qualifizierten Pflegefachleuten der Spitex koordinieren und optimieren sie die Behandlung. Als Ansprechperson für die Alters- und Pflegeheime der Umgebung übernehmen sie die Triage bei gesundheitlichen Problemen der Bewohnerinnen und Bewohner.
Pflegeexpertinnen und -experten APN sind in der Lage, bestimmte diagnostische Tests zu veranlassen, zu interpretieren, eigenverantwortlich durchzuführen und dadurch Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Damit ersetzen sie nicht ärztliche Tätigkeiten, sondern ergänzen diese in effektiver Weise.
5.3 Normatives Konzept für die Regelung der Pflegeexpertin und des Pflegeexperten APN
Das GesBG stützt sich auf Artikel 95 Absatz 1 BV sowie Artikel 97 Absatz 1 BV. Artikel 95 Absatz 1 BV gibt dem Bund die Möglichkeit, Vorschriften über die Ausübung der privatwirtschaftlichen Erwerbs-
82 Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, SwissANP, Schweizerischer Verein für Pflegewissenschaft VFP, Institut universitaire de formation et de recherche en soins – IUFRS: Pflegeexpertinnen APN für die Schweiz, Stellungnahme vom 5. März 2013.
83 Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, SwissANP, Schweizerischer Verein für Pflegewissenschaft VFP, Institut universitaire de formation et de recherche en soins – IUFRS: Pflegeexpertinnen APN für die Schweiz, Stellungnahme vom 5. Februar 2013, Beispiel Universität Basel.