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Vernehmlassung 2013/5: Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 16 Seiten

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stratégiques ou de profiter de collectifs d'assurés plus favorables que la moyenne.

Nous soulignons cepandant que, compte tenu de l'aspect techniquement complexe de l'ordonnance et du délai de réponse malheureusement extrêmement court à disposition,

nous ne nous prononçons que sur la base des explications détaillées fournies par votre département. Ces dernières paraissent claires et convaincantes.

Mangels direkter Betroffenheit und aus zeitlichen Gründen verzichtet der Kanton GL auf GL eine Stellungnahme.

Le Gouvernement jurassien regrette vivement le délai trop court (20 jours) octroyé aux JU cantons, cela d'autant plus que l'entrée en vigueur de ses modifications est prévue pour le 1er janvier 2014. Dans le laps de temps qui leur est imparti, vous copmprendrez bien que les cantons n'ont pas la possibilité de vérifier les éventuels biais du système

proposé. Le Gouvernement insiste donc sur la responsabilité de l'OFSP de garantir un

système fiable.

Toutefois, les explications données par l'OFSP mettant en évidence les défauts des

modifications introduites en 2012 ont su convaincre le Gouvernement jurassien du bienfondé du projet de modification de l'Ordonnance qui lui est soumis, notamment en ce

qui concerne les dangers de "sélection des risques" par les assureurs, le cadre

insuffisamment contraignant pour les organes de révision et la surcharge administrative trop importante liée au nombre de décomptes.

Verzicht auf eine Stellungnahme, weil es sich um sehr technische Bestimmungen LU handelt, von denen die Kantone nicht direkt betroffen sind und die keine direkten Auswirkungen auf die Prämien haben. Wir möchten Sie aber mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es den Kantonsregierungen nicht möglich ist, innert so kurzer Zeit (zwei Wochen) Stellungnahmen abzugeben. Wir bitten Sie deshalb, in Zukunft den Kantonen genügend Zeit für Vernehmlassungen einzuräumen.

In Absprache mit der GDK verzichtet der Kanton OW mangels direkter Betroffenheit OW des Kantons auf eine Stellungnahme. Nach seiner Einschätzung sind keine Gründe,

ersichtlich die der Zustimmung zu den Zielen der Änderung und der neuen Berechnungsmethode entgegenstehen würde.

Die vorgeschlagenen Anpassungen zur Gleichbehandlung der Versicherer und SG Versicherten in vergleichbarer Situation sind zu begrüssen. Ebenso unterstützen wir administrative Vereinfachungen, die zu keinen Abstrichen beim Risikoausgleich führen.

Der vorgeschlagenen Anpassung kann deshalb zugestimmt werden.

Verzichtet auf eine Stellungnahme. SH Die beabsichtigten Änderungen werden begrüsst. Insbesondere den Verzicht auf die SO zweistufige Berechnung des Risikoausgleichs erachten wir als geeignet, das Berechnungsverfahren zu vereinfachen und den administrativen Aufwand zu senken.

Zudem zielen die neuen Bestimmungen darauf ab, die Gleichbehandlung sowohl der Versicherer als auch der Versicherten sicherzustellen.

Der Kanton Schwyz verzichtet auf eine Stellungnahme zur Verordnungsänderung. SZ Einerseits handelt es sich um sehr technische Bestimmungen, von denen die Kantone nicht direkt betroffen sind, anderseits haben die Änderungen keine direkten Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien. Wir möchten Sie aber mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es den Kantonsregierungen generell kaum möglich ist, innert so kurzer Zeit (zwei Wochen) eine differenzierte Stellungnahme abzugeben. Wir bitten Sie deshalb, in Zukunft den Kantonen genügend Zeit für Vernehmlassungen einzuräumen.

Mit der Verordnungsänderung wird die von der Bundesversammlung am 21. Dezember TG 2007 beschlossene Bestimmung des revidierten Risikoausgleiches in der Krankenversicherung technisch umgesetzt. Die damit gleichzeitig vorgeschlagene Vereinfachung in der Berechnungsmethode ist zu begrüssen und wir stimmen der vorgelegten Verordnungsänderung zu.

Obwohl nicht Teil der Vernehmlassung, möchten wir doch die Gelegenheit nutzen, uns für zwei Anliegen einzusetzen:

1. Die weitere Verfeinerung des Risikoausgleiches soll umgehend vorangetrieben

werden. Wir bitten die zuständigen Stellen darum, rasch weitere relevante

Parameter wie z. B. Medikamentenkosten oder kostenintensive chronische

Erkrankungen zu evaluieren und in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

2. Für die 5 % resp. 15 % der Versicherten, welche ausserordentlich hohe resp. sehr

hohe Kostenanteile am Gesundheitswesen haben, sind neue Lösungen

umzusetzen und rasch alternative Finanzierungssysteme für integrierte

Versorgungsmodelle auszuarbeiten. Dies erscheint umso dringender, als nun