Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten
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enthält deshalb Ergänzungen und Präzisierungen der gesetzlichen Grundlagen um heute noch offene Stoffkreisläufe zu schliessen, vermehrt Recyclingrohstoffe einzusetzen und um den Rohstoffbedarf und das Abfallaufkommen zu senken. Im Bereich der Abfallanlagen sollen Vorschriften zum Stand der Technik erlassen werden um die stoffliche und energetische Effizienz zu verbessern. Weiter soll der Bund die Kompetenz erhalten bei bestimmten Verpackungsmaterialien für den Detailhandel wenn nötig eine Rücknahmepflicht einzuführen um die Verwertung zu verbessern.
Konsum und Produktion: Die Umweltauswirkungen von Produkten sollen über den ganzen Lebensweg eines Produkts reduziert werden. Als Instrument stehen Vereinbarungen der Wirtschaft mit dem Bund im Vordergrund. Sollten diese nicht zu den gewünschten Effekten führen, soll der Bundesrat aber auch die Kompetenz erhalten, bei Produkten, welche in erheblichem Masse zur Überbeanspruchung oder Gefährdung von natürlichen Ressourcen beitragen, im Bedarfsfall Vorschriften zur Information und Berichterstattung über Produkte zu erlassen. Eine allgemeine Regelung für Anforderungen an das Inverkehrbringen von ökologisch bedenklichen Produkten schafft auch die rechtliche Grundlage für die Einführung einer EU-analogen Regelung zum Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz.
Übergreifende Instrumente: Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Grünen Wirtschaft ist es unerlässlich, in engem Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft gemeinsame und freiwillige Massnahmen zu konkretisieren und umzusetzen. Aus diesem Grund soll im Rahmen der USG-Revision die gesetzliche Grundlage für eine Plattform Grüne Wirtschaft geschaffen werden. Angesichts des globalen Drucks auf die natürlichen Ressourcen ist ausserdem das internationale Engagement der Schweiz zur Verbesserung der Ressourceneffizienz zu erhöhen, hauptsächlich durch eine engere Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Institutionen sowie durch finanzielle Beiträge.
Auswirkungen
Die Massnahmen der USG-Änderung sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und damit zur Verminderung der Umweltbelastung. Mit der Umsetzung der Massnahmen kann die Ressourceneffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbessert werden. Dies erschliesst auch Kostensenkungspotenziale und eröffnet Marktchancen auf wichtigen Zukunftsmärkten (z.B. ressourcenschonende Technologien). Damit werden die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und der Standort Schweiz gestärkt.
Die neuen Massnahmen berücksichtigen die Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismässigkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit. Zudem berücksichtigen sie internationale Verpflichtungen und werden insbesondere mit Umweltkonventionen und mit den Bestimmungen des nationalen und internationalen Handelsrechts abgestimmt.