Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 57 Seiten

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

hang wurde auf bestehender Datenbasis2 anhand einer einfachen Korrelationsanalyse untersucht. Zwar kann auf dem 5-Prozent-Niveau ein signifikant positiver Zusammenhang nachgewiesen werden. Dieser ist aber nicht aussagekräftig, da die Beobachtungen – sowohl Alter (gemessen in Jahren) als auch Anzahl Angestellte – zu wenig streuen und der Korrelationskoeffizient lediglich bei 0.12 liegt. So war bei über 75 Prozent der im Sample vorhandenen Unternehmungen nur eine Person beschäftigt und über die Hälfte der beobachteten Unternehmungen wurde vor 10 oder weniger Jahren gegründet.

Abbildung 5 präsentiert eine Übersicht über die Anzahl betreuter Kunden. Rund 65 Prozent der betrachteten Unternehmungen betreuen im Rahmen ihrer finanzintermediären Tätigkeit weniger als 100 Kunden. Weitere 33 Prozent der UVVs betreuen zwischen 100 und 499 Kunden und knapp vier Prozent mehr als 500 Kunden. Die Anzahl der durchschnittlichen Kundenbeziehungen lag im Jahre 2012 bei 64 und ist damit im Vergleich zu den vergangenen Jahren leicht gestiegen (VSV, 2012: S.16).

2.70%

22.10%

33.40% <20 Kunden

20-99 Kunden

100-499 Kunden

>500 Kunden

41.70% Abbildung 5: Anzahl betreuter Kunden (n=691) Quelle: Geschäftsbericht VSV, 2012: S.15 2 Teilmenge der Daten aus Abbildungen 3 und 4 (n=342) Institut für Verwaltungs-Management Seite 17 von 57