Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/7: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV); Aufhebung der regionalen Verbreitungsbeschränkung · 3 Seiten

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Anhörung zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Fribourg TV SA fände es sinnvoll, die Bestimmung der Beschränkung auf das Versorgungsgebiet gleich ganz aufzuheben.

Einig sind sich die Veranstalter AZ Regionalfernsehen, TeleBielingue, der Verband Schweizer Regionalfernsehen TELESUISSE, aber auch der Verband Schweizer Medien, dass die Leistungsaufträge von der Revision nicht berührt werden und sich die Regionalsender auch nach der Lockerung der Verbreitungsbeschränkung im Rahmen ihrer Konzessionsauflagen inhaltlich in starkem Masse auf ihr Versorgungsgebiet konzentrieren müssen und somit auch keine Gefahr der Marktverzerrung irgendwelcher Art droht.

Auch die SRG SSR begrüsst die geplante Ergänzung von Art. 37 RTVV. Sie ist überzeugt, dass diese Massnahme zur Stärkung des kleinräumigen schweizerischen Medienplatzes beiträgt und zu einer Aufwertung der publizistischen Vielfalt führt.

Canal Alpha befürwortet die Änderung grundsätzlich, der Veranstalter wünscht sich aber eine Gleichbehandlung bezüglich Ausstrahlung in HD oder vorderem Programmplatz.

Auch Swisscable stimmt dem Änderungsentwurf zu, findet es aber wichtig, dass die Aufhebung der Verbreitungsbeschränkung für konzessionierte Veranstalter mit Gebührenanteil nicht dazu führen darf, dass diese ein generelles Verbreitungsrecht ausserhalb ihres Versorgungsgebietes erhalten: Über die überregionale Verbreitung soll der Kabelnetzbetreiber frei entscheiden können.

Da die Formulierung "über Leitungen" auch mobil verbreitete (3G, 4G, WiFi) IPTV-Angebote umfasst, wird die Änderung auch von Sunrise unterstützt.

Gegen eine Aufhebung der regionalen Verbreitungsbeschränkung ist der private sprachregionale Veranstalter Star TV. Der Änderungsentwurf widerspreche den grundlegenden Ideen des RTVG, das für gebührenunterstützte Programme eine regionale Verbreitung vorsieht. Die Vorwegnahme einer erst in Zukunft möglichen und nicht unbestrittenen Gesetzesänderung sei nicht statthaft. Star TV befürchtet, dass sich die regionalen TV-Stationen zu sprachregionalen Programmen entwickeln und auch ausserhalb des ihnen zugewiesenen Versorgungsgebietes Werbeaufträge akquirieren werden. Dies führe zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber den sprachregionalen Veranstaltern. Für Star TV ist die technische Begründung für eine Aufhebung der Gebietsbeschränkung nicht nachvollziehbar. Vielmehr mache die Digitaltechnologie solche Massnahmen kostengünstig möglich.

3 Weitere Anregungen

Die Gruppe Initiantinnen der Unterschriften-Aktion für Fernsehuntertitelung im Schweizer Privatfernsehen ist der Ansicht, dass erst eine umfassende Untertitelung auch der Programme der Regionalfernsehsender den barrierefreien Zugang zu den visuellen Medien ermöglicht.