Vorlage
Vernehmlassung 2013/75: Teilrevision der gesetzlichen Bestimmungen über die Wareneinfuhr im Reiseverkehr · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
Anhang 5 (Art. 47)
Einfuhren im Reiseverkehr für den privaten Bedarf: Maximalmengen, die dem Zollkontingent nicht angerechnet werden Einfuhrmenge je Tag in Kilogramm oder Liter je Person
Erzeugnis Maximalmenge ohne Anrechnung
an Zollkontingent
Fleisch und Fleischwaren insgesamt 1 kg (oder 3 kg)
Butter und Rahm insgesamt 1 kg
Roter und weisser Naturwein, eingeführt von insgesamt 20 l
Personen im Mindestalter von 17 Jahren