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Vernehmlassung 2013/85: Änderung des Steueramtshilfegesetzes: Durchführung einer verkürzten Vernehmlassung · 5 Seiten

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Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz, StAhiG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ....1,

beschliesst:

I.

Das Steueramtshilfegesetz vom 28. September 20122 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Bst. c

In diesem Gesetz gelten als:

c. Gruppenersuchen: Amtshilfeersuchen, mit welchen Informationen über mehrere Personen verlangt werden, die anhand präziser Angaben identifizierbar sind.

Art. 6 Abs. 2bis und 2ter

2bis Der erforderliche Inhalt eines Gruppenersuchens richtet sich nach dem Kommentar zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens in der Fassung von 20123.

2ter Der Bundesrat kann den erforderlichen Inhalt eines Gruppenersuchens an den von der Schweiz übernommenen internationalen Standard anpassen.

Art. 7 Bst. c

Auf das Ersuchen wird nicht eingetreten, wenn:

c. es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, insbesondere wenn es auf Informationen beruht, die der ersuchende Staat durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen aktiv erlangt hat.

Art. 14 Abs. 1 und 2

1 Die ESTV informiert die betroffene Person über die wesentlichen Teile des Ersuchens.

1BBl ...

2 SR 672.5

3 Der Kommentar zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens in der Fassung von 2012 ist unter www.oecd.org abrufbar.