Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/97: Teilrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) · 4 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

1. Gegenstand und Zeitpunkt der Anhörung

Die Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) setzt die neuen Vorgaben des Mitte 2008 revidierten (und noch nicht in Kraft gesetzten) Kernenergiehaftpflichtgesetzes KHG um. Die Vernehmlassung zur Totalrevision wurde am 28. Juni 2013 abgeschlossen.

Die revidierte Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung kann erst in Kraft gesetzt werden, wenn die revidierte Fassung des ihm zugrundeliegenden internationalen Übereinkommens von Paris vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in Kraft tritt. Dies ist erst möglich, wenn mindestens zwei Drittel der 16 Vertragsparteien das Übereinkommen ratifiziert haben. Mit einem Inkrafttreten des revidierten Pariser Übereinkommens ist frühestens Anfang 2016 zu rechnen.

Parallel zur Totalrevision läuft, basierend auf dem geltenden KHG, die vorliegende kleine Teilrevision der KHV. Es handelt sich um zwei Änderungen bezüglich der Risiken, welche von der privaten Versicherungsdeckung ausgeschlossen werden dürfen. Die Änderungen sind dringend. Sie sind notwendig, damit die Privatassekuranz auch in Zukunft auf dem Versicherungsmarkt ausreichende Kapazität für die von der Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung geforderte Deckung bereitstellen kann. Es kann nicht zugewartet werden, bis die totalrevidierte Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung in Kraft tritt.

Am 2. Oktober 2013 hat das Bundesamt für Energie BFE die Anhörung zur Änderung von Artikel 4 Absatz 1 der KHV eröffnet. Sie dauerte bis zum 4. November 2013. Aufgrund der Dringlichkeit wurde die Frist auf 1 Monat verkürzt.

Zur Anhörung wurden die Betreiber von Kernkraftwerken, die Zwischenlager Würenlingen AG, die swissnuclear sowie der Schweizerische Nuklearversicherungspool eingeladen. An der Anhörung beteiligten sich alle Vorgenannten sowie zusätzlich die Junge Grüne Schweiz, 6 energiepolitische Organisationen, 2 Umwelt- bzw. Landschaftsschutzorganisationen sowie das Centre Patronal. Insgesamt gingen 17 Stellungnahmen ein.

2. Übersicht über die Beteiligung im Anhörungsverfahren

Adressa- Stellung-

Teilnehmer

ten nahmen

In der Bundesversammlung vertretene politische

11

Parteien 2 Elektrizitätswirtschaft 66

3 Energiepolitische Organisationen6

4 Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen2

5 Versicherungsvertreter 11

6 Arbeitgeberverbände1

Total17

3. Überblick über das Ergebnis der Vernehmlassung

Die Anhörungsteilnehmenden stehen den Änderungen im Verordnungsentwurf mehrheitlich ablehnend gegenüber.

Die Jungen Grünen Schweiz, die energiepolitischen sowie Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen lehnen die Teilrevision der KHV ab und beantragen – teilweise unter Verweis auf ihre Stellungnahme aus der Vernehmlassung zur Totalrevision der KHV – eine grundlegende Überarbeitung der Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung. Sie halten ferner die Orientierung an den Expositionsgrenzwerten zum Ausschluss von Risiken für problematisch. Die Situation in Fukushima habe deutlich gezeigt, dass gesetzlich verankerte Grenzwerte rasch aufgehoben werden können. Die vorgeschlagene Anpassung berge grosse zusätzliche Risiken für den Bund.

Swissnuclear, die Betreiber von Kernkraftwerken und die Zwischenlager Würenlingen AG beantragen,

ter

im Verordnungsentwurf Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a zu streichen und die daraus folgende Prä-