Vorlage

Vernehmlassung 2014/10: Revision Lärmschutz-Verordnung - Flexibilisierung der raumplanerischen Vorsorge gegen Fluglärm

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Entwurf vom 3. März 2014

Lärmschutz-Verordnung (LSV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 19861 wird wie folgt geändert:

Art. 31a Anforderungen an neue Gebäude bei Flughäfen mit Verkehr von Grossflugzeugen

1 Bei Flughäfen, auf denen Grossflugzeuge verkehren, gelten die Planungs- und Immissionsgrenzwerte nach Anhang 5 Ziffer 222 für die Nachtstunden als eingehalten, wenn:

a. zwischen 24 und 06 Uhr kein Flugbetrieb vorgesehen ist;

b. die lärmempfindlichen Räume:

1. mindestens gemäss den erhöhten Anforderungen an den Schallschutz nach der SIA-Norm 181 vom 1. Juni 2006 des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins2 gegen Aussen- und Innenlärm geschützt sind,

2. so belüftet und gekühlt werden, dass für die darin lebenden Personen ein angemessenes Raumklima gewährleistet wird; und

c. die Schlafräume über ein Fenster verfügen, das sich in den Zeiten mit Flugverkehr automatisch schliesst und in den flugfreien Zeiten automatisch öffnen lässt.

2 Bei der Ausscheidung oder Erschliessung von Bauzonen sorgt die zuständige Behörde dafür, dass die Anforderungen gemäss Absatz 1 Buchstaben b und c grundeigentümerverbindlich festgehalten werden.

3 Das Bundesamt für Umwelt erlässt Empfehlungen zum Vollzug von Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 und Buchstabe c. Es berücksichtigt dabei die massgebenden technischen Normen.

Art. 43 Abs. 3

3 Teilen von Nutzungszonen der Empfindlichkeitsstufe II oder III kann die nächsttiefere Stufe zugeordnet werden, wenn sie auf Dauer mit weniger Lärm belastet sind, als das entsprechende Baureglement oder der entsprechende Nutzungsplan dies zulassen.

II

Diese Verordnung tritt am xx. yyyy 2014 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Didier Burkhalter

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 814.41

2 Die aufgeführte Norm kann bezogen werden beim Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Verein (SIA), Selnaustrasse 16, 8027 Zürich, www.sia.ch