Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/115: Änderung der Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern (Druckbehälterverordnung) · 7 Seiten
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Artikel 7
Mit Inkrafttreten der neuen Druckbehälterverordnung tritt die alte Druckbehälterverordnung ausser Kraft. Das Inkrafttreten der Druckbehälterverordnung bewirkt gewisse Änderungen des bisherigen Rechts. Diese werden im Abs. 2 aufgeführt.
Artikel 8
Entsprechend der EU-Druckbehälterrichtlinie wird präzisiert, dass einfache Druckbehälter, die bis einen Tag vor Inkrafttreten der vorliegenden Druckbehälterverordnung in Verkehr gebracht wurden und gemäss der alten Druckbehälterverordnung konform waren, auch nach Inkrafttreten in Betrieb genommen werden dürfen. Dies ist zwar rechtssystematisch normal, wird aber zur Sicherheit explizit erwähnt. Dasselbe gilt für Bescheinigungen und Beschlüsse, die unter der alten Druckbehälterverordnung erlassen wurden.
Artikel 9
Die neue Druckbehälterverordnung tritt am 20. April 2016 in Kraft. Damit erfolgt das Inkrafttreten an dem für die Mitgliedsstaaten vorgeschriebenen Termin. Eine frühzeitige Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) soll sicherstellen, dass die betroffenen Kreise genügend Zeit haben sich auf die neue Verordnung einzustellen.
Anhang 1
Vgl. Art. 1
07.12.2012
541.2/2013/00275 \ COO.2101.104.4.932841 7/7