Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
deren SSE somit einen deutlicheren Anstieg verzeichnet als mit dem Ausgleich: Das bedeu-
tet, dass die Ausgleichswirkung – systemkonform – geringer geworden ist. Schaffhausen
weist gemäss Abbildung 9.03 ein schwächeres Wachstum des SSE nach Ressourcen- und
Härteausgleich auf als nur nach Ressourcenausgleich. Dies ist insbesondere darauf zurück-
zuführen, dass dieser Kanton 2013 zu den ressourcenstarken Kantonen aufsteigt und den
Anspruch auf den Härteausgleich verliert.
In den Kantonen Bern, Luzern, Glarus, Freiburg, Neuenburg und Jura ist der Anstieg des
SSE nach dem Ressourcen- und Härteausgleich stärker als vor dem Ausgleich. Die Abwei-
chung ist im Kanton Neuenburg gering, im Kanton Jura verhältnismässig deutlich. Im Kanton
Freiburg ist der Anstieg des SSE nach Ressourcen- und Härteausgleich geringer als nur nach
Ressourcenausgleich. Dies deshalb, weil der Kanton Freiburg zwischen 2004/2005 und 2014
schweizweit das grösste Bevölkerungswachstum aufweist. Somit nimmt im Kanton Freiburg
bei einem nominal konstanten Härteausgleich in den ersten acht NFA-Jahren der Ausgleich
pro Einwohner ab. Im Kanton Glarus hat der SSE pro Einwohner gegenüber den Werten
der Globalbilanz 2014 deutlich abgenommen. Dies ist jedoch wie in diesem Kapitel bereits
erwähnt auf wirtschaftliche Veränderungen zurückzuführen. Die Differenz zwischen dem
SSE pro Einwohner 2014 und 2004/05 beträgt vor dem Ausgleich 977 Franken. Nach dem
Ausgleich weist Glarus gegenüber 2004/05 eine Zunahme des SSE von über 580 Franken auf.
Somit hat der Ausgleich die Verringerung des SSE erheblich begrenzt.
Ausser in den Kantonen Schaffhausen und Freiburg ist der Unterschied zwischen der Ent-
wicklung des SSE nach Ressourcenausgleich und nach Ressourcen- und Härteausgleich nicht
erheblich.
Tabelle 9.03 Entwicklung des standardisierten Steuerertrags pro Einwohner der im
Tabelle 9.03 Entwicklung des standartisierten Steuerertrags pro Kopf der im Härteausgleich anspruchsberechtigtenHärteausgleich anspruchsberechtigten Kantone 2014 im Vergleich zu Kantone 2014 im Vergleich zu 2004/20052004/2005 2004/2005 SSE vor Ressourcen- SSE nach SSE nach Ressourcen- SSE vor SSE nach und Härteausgleich Ressourcenausgleich und Härteausgleich* Ressourcen- SSE nach Ressourcen- und Ressourcen- und Differenz Differenz Differenz Härteausgleich ausgleich Härteausgleich* Globalbilanz Globalbilanz Globalbilanz BE 5'225 6'071 6'125 6'325 1'100 7'489 1'419 7'543 1'418 LU 5'441 6'129 6'197 6'699 1'259 7'575 1'446 7'638 1'441 OW 4'729 5'991 6'285 7'215 2'486 7'740 1'750 8'013 1'728 GL 6'787 6'830 7'045 5'809 -977 7'415 585 7'629 FR 5'293 6'088 6'668 6'410 1'117 7'506 1'418 8'008 1'340 SH 6'563 6'660 6'752 8'825 2'263 8'757 2'097 8'757 2'005 NE 6'426 6'573 7'228 7'662 1'236 7'936 1'364 8'569 1'341 JU 4'699 5'988 6'276 5'310 612 7'387 1'398 7'669 1'392 CH 7'065 8'492 1'427 * Für die Berechnung des SSE nach Ressourcen- und Härteausgleich wurden beim Härteausgleich nur die Auszahlungen berücksichtigt.