Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
9.2 Weiterführung des Härteausgleichs
Vorbemerkungen
Wie der Bundesrat in seiner dritten NFA-Botschaft festhielt, wurde für die jährlichen Beitrags- leistungen aus dem Härteausgleich an die anspruchsberechtigten Kantone die Globalbilanz 2004/05 im Sommer 2007 aktualisiert und definitiv berechnet. Das heisst, dass damit die Nettobelastungen beziehungsweise -entlastungen der ressourcenschwachen Kantone abschliessend ermittelt worden sind. Somit sind – unter Vorbehalt der teilweisen oder gänzlichen Abschaffung des Härteausgleichs – auch die jährlichen Härteausgleichszahlungen an die Kantone definitiv festgelegt worden. Die damaligen Berechnungen des Härteausgleichs bezie- hungsweise dessen Bestimmungsfaktoren stehen somit nicht mehr zur Diskussion.
Nach Artikel 19 Absatz 3 FiLaG bleibt der Anfangsbetrag des Härteausgleichs während acht Jahren fest und nimmt dann jährlich um 5 Prozent ab. Nach Artikel 19 Absatz 4 FiLaG kann die Bundesversammlung aber mit einem dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss über die ganze oder teilweise Aufhebung des Härteausgleichs beschliessen, wenn sich dessen Weiterführung aufgrund der Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts als nicht oder nicht mehr vollumfänglich notwendig erweist. Nachfolgend wird geprüft, ob Weiterführung weiterhin notwendig ist.
9.2.1 Analyse der Auswirkungen des Härteausgleichs
Dieses Kapitel untersucht die Auswirkungen des Härteausgleichs bei den anspruchsberechtig- ten Kantonen anhand der Entwicklung von deren Ressourcenindex und standardisiertem Steuerertrag pro Einwohner seit der Globalbilanz 2004/05. Der Ressourcenindex und der standardisierte Steuerertrag der Globalbilanz beruhen auf dem Mittel der Schätzwerte 2004 und 2005.
Der Ressourcenindex des Kantons Schaffhausen stieg im Referenzjahr 2013 von 99,2 auf 102,6. Mit diesem Wechsel zur Gruppe der ressourcenstarken Kantone verliert Schaffhausen den Anspruch auf Härteausgleich. Damit nimmt die Summe für den Härteausgleichs erstmals seit Einführung des NFA von 366 auf 359 Millionen ab. Ab 2013 sind nur noch die sieben Kantone Bern, Luzern, Obwalden, Glarus, Freiburg, Neuenburg und Jura anspruchsberechtigt.
Die Nettobezüge der im Härteausgleich anspruchsberechtigten Kantone sind in Abbildung 9.01 dargestellt. Die grössten Empfänger sind die Kantone Freiburg, Neuenburg und Bern. In Neuenburg macht der Nettobetrag aus dem Härteausgleich 2014 über 55 Prozent an den gesamten Ausgleichsleistungen aus (vgl. Tabelle 9.02). Dieser Anteil ist auch in den Kantonen Freiburg und Obwalden mit 30 respektive 27 Prozent hoch.