Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Das Verhältnis zwischen horizontalem und vertikalem Ressourcenausgleich lag in 6 von 7 Jahren näher bei der unteren Bandbreitengrenze6 und oszillierte mit relativ kleinen Ausschlägen um den Wert 70 Prozent, das heisst um jenen Wert, der bereits der ersten NFA-Botschaft zu Grunde gelegt wurde. In den letzten Jahren hatte sich der Anteil der ressourcenstarken Kantone kontinuierlich zurückgebildet; dies als Spätfolge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 mit relativ gedämpftem Wachstum der Steuereingänge bei den ressourcenstarken Kantonen.
Das Verhältnis zwischen dem jährlich der Teuerung angepassten Lastenausgleich und dem jeweils entsprechend der (relativ dynamischen) Entwicklung der Ressourcenpotenziale fort- geschriebenen Ressourcenausgleich hat sich mit Ausnahme des Jahres 2012 kontinuierlich zurückgebildet, von 22,3 im Jahr 2008 auf noch 19,5 Prozent im Jahr 2014.
Es bleibt festzuhalten, dass das Parlament alle vier Jahre die Möglichkeit hat, eine Anpassung der Dotationen vorzunehmen, welche von den jährlichen Fortschreibungsmechanismen abweicht.
6 Artikel 135 Absatz 3 der Bundesverfassung bestimmt: «Die Mittel für den Ausgleich der Ressourcen werden durch die ressourcenstarken Kantone und den Bund zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der ressourcenstarken Kantone betragen mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes.»