Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Tabelle 3.02 Korrelationskoeffizient zwischen der Standardabweichung der absoluten jährlichen Veränderungen
des Ressourcenindex und der Ausgleichszahlungen pro Kopf
Tabelle 3.02 Korrelationskoeffizient zwischen der Volatilität von Ressourcenindex und
Ausgleichszahlungen pro Einwohner
Ressourcenstarke Kantone 0.97
Ressourcenschwache Kantone 0.79
die 10 Kantone mit einem Ressourcenpotenzial im Intervall von [76 und 100[ 0.92
die 6 ressourcenschwächsten Kantone 0.46
Alle Kantone 0.56
Tabelle 3.01 zeigt die Standardabweichung der absoluten jährlichen Veränderung von Res- sourcen index und Ausgleichszahlungen 2008–2014 nach Kanton. Die Kantone sind nach ihrem Ressourcenindex 2014 eingereiht. In der letzten Spalte der Tabelle ist die durchschnitt- liche jährliche Veränderung der Ausgleichszahlungen des Kantons 2008-2014 in Prozent seiner Steuereinnahmen 2010 angegeben.
Die gewichtete mittlere Standardabweichung der Ressourcenindizes der Kantone 2008- 2014 beträgt 1,5 Punkte. Fünf der zehn ressourcenstarken Kantone liegen über der durchschnittlichen Standardabweichung aller Kantone (VD, ZG, SZ, BS und ZH). Waadt, Zug und Schwyz weisen mit 5,4, 4,1 und 4,1 Punkten die höchste Volatilität auf. Neben diesen vier ressourcenstarken Kantonen ist die Volatilität auch in Obwalden überdurchschnittlich hoch. Obwalden ist mit Schwyz und Zug einer der Kantone mit dem grössten Wachstum des Res- sourcenpotenzials pro Kopf zwischen 2008 und 2014. Über den Gesamtzeitraum 2008–2014 ist die Standardabweichung in den ressourcenstarken Kantonen tendenziell grösser als in den ressourcenschwachen. Dieses Ergebnis ist jedoch auch auf das unterschiedliche Niveau beim Ressourcenindex der Kantone zurückzuführen. Zudem ist die Korrelation zwischen Ressourcenindex 2014 und Volatilität des Ressourcenindex 2008–2014 positiv, wenn auch nur schwach (Koeffizient = 0,63).
Mit der Standardabweichung der absoluten jährlichen Veränderung der Ausgleichszahlungen pro Kopf kann die Volatilität der Beiträge an den Ressourcenausgleich beurteilt werden.
Im Zeitraum 2008–2014 liegt die gewichtete mittlere Standardabweichung aller Kantone bei 38 Franken pro Einwohner. Die Standardabweichung der Kantone variiert zwischen 5 (BL) und 134 Franken (OW) pro Kopf. Die Volatilität der Ausgleichszahlungen pro Kopf ist in ressourcenschwachen Kantonen stärker. Wie aus Tabelle 3.01 ersichtlich ist, weisen mehrere ressourcenschwache und namentlich die sechs ressourcenschwächsten Kantone (UR, JU, GL, VS, BE und FR) eine überdurchschnittliche Volatilität der Ausgleichszahlungen bei unterdurchschnittlicher Volatilität des Ressourcenindex auf. Dies ist auf die progressive Berechnungsmethode der Bezüge der ressourcenschwachen Kantone zurückzuführen. Das heisst je tiefer der Ressourcenindex ist, desto höher ist die Elastizität der Ausgleichszahlungen aufgrund dieses Indexes. In den Kantonen Obwalden und Appenzell Ausserrhoden ist die Volatilität wegen des starken Anstiegs des Ressourcenpotenzials hoch. Bei den ressour- censtarken Kantonen Waadt, Schwyz, Zug und Basel-Stadt ist die Volatilität der Beiträge pro Kopf überdurchschnittlich, dies aufgrund der hohen Volatilität ihres Ressourcenindex wie aus Tabelle 3.01 ersichtlich.