Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Tabelle 3: Bemerkungen zur Frage 1a - Methode der Anpassung des Grundbeitrag

Vernehmlasser Bemerkungen

Kantonsgruppe

KdK -

NFA-Geberkonfe- Ja. […] (Siehe Stellungnahme NFA-Geberkantone) Die Berechnung aufgrund der durchrenz schnittlichen Überdotierung von 2012-2015 erachten wir als korrekt

-

Gruppe der res-

sourcenschwa-

chen Kantone

RKGK -

Kantone

Ja

ZH Die Korrektur der Überdotierung des Ressourcenausgleichs in der folgenden Finanzierungs-

pierode ist folgerichtig. Die Berechnung ist transparent und sinnvoll.

Der Bund hat zur Sicherung der Haushaltsneutralität seine Beiträge für den Ressourcenausgleich ab dem Jahr 2012 um CHF 81 Millionen aufgestockt. Das Übertreffen des Mindestaus-BE stattungswertes in der zweiten NFA-Periode ist somit auch eine direkte Folge dieser Mass-

nahme. Sollte eine Anpassung des Grundbeitrages erfolgen, ist vom "Überschuss" der Betrag von CHF 81 Millionen abzuziehen.

LU -

UR -

Die im Wirksamkeitsbericht dargelegten Berechnungen aufgrund der durchschnittlichen SZ

Überdotierung von 2012–2015 erachten wir als korrekt.

OW -

Ja. Die beantragte Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs um rund 279 Mio.

Franken, wovon 166 Mio. zugunsten des Bundes und 113 Mio. zugunsten der ressourcen-NW starken Kantone gehen, ist eine Folge der zu hohen Beiträge der zweiten Vierjahresperiode,

welche dadurch kompensiert werden sollen.

GL -

Ja. Aufgrund der Überdotierung ist eine Anpassung angezeigt. Die Berechnung aufgrund der ZG

durchschnittlichen Überdotierung von 2012–2015 erachten wir als korrekt.

FR -

SO -

Aufgrund der Überdotierung in der zweiten Finanzierungsperiode ist eine Anpassung folge-BS richtig. Die Berechnung aufgrund der durchschnittlichen Überdotierung von 2012-2015 ist

korrekt.

Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, die Dotation des BL Ressourcenausgleichs 2016-2019 im vorgeschlagenen Umfang zu reduzieren. Aufgrund der

Überdotierung in der zweiten Finanzierungsperiode ist diese Anpassung folgerichtig.

Wir sind ebenfalls der Meinung, dass der Grundbetrag um diejenige Summe zu korrigieren SH ist, um welche die Dotation in den Jahren 2012 - 2015 durchschnittlich zu hoch lag (Frage

1a).

AR -

Ja. Die Ermittlung des Kürzungsbetrags aufgrund des durchschnittlichen Überschiessens in AI der aktuellen Vierjahresperiode zumindest für den horizontalen Ressourcenausgleich macht

Sinn.

SG -

Wie bereits zur Frage 1 ausgeführt, wäre eine Reduktion des Grundbeitrages nicht gerechtfertigt. Schliesslich gilt zu beachten, dass die angestrebte Ausstattung von 85 Prozent für GR den schwächsten Kanton ein Mindestziel darstellt, das auch übertroffen werden darf. Dies ist

insbesondere dann geboten, wenn sich die Disparitäten zwischen den anderen 25 Kantonen nicht reduziert haben. Allein der schwächste Kanton ist nicht das Mass aller Dinge.

AG -

TG -

TI -

Le Conseil d'Etat peut se rallier à Ia proposition de procéder à une correction à hauteur du VD montant moyen du dépassement de Ia dotation pour les années de Ia période 2012 à 2015

(question 1a).