Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Tabelle 8: Bemerkungen zur Frage 6 - Gewichtung der Gewichtung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial

Vernehmlasser Bemerkungen

Kantonsgruppe

Die Kantone teilen die Auffassung des Bundesrates, die Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial seien nicht neu zu 50 Prozent, sondern weiterhin zu 75 Prozent zu berücksichtigen.

Begründung:

KdK

Eine Anpassung erfolgte bereits im Hinblick auf die 2. NFA-Periode.

Falls später im Rahmen der USR III eine Gewichtung der Unternehmensgewinne nach deren Ausschöpfbarkeit eingeführt wird, ist die Frage der Gewichtung der Grenzgängereinkommen neu zu prüfen.

NFA-Geberkonfe- Keine Position der Geberkantone.

renz

Gestützt auf den ersten Wirksamkeitsbericht wird das Einkommen der Grenzgänger seit 2012 mit reduziertem Gewicht von 75 Prozent (Faktor Delta) in das Ressourcenpotenzial eingerechnet. Die aktuellen Auswertungen zeigen, dass die gewünschte Wirkung erzielt wird. Gruppe der res-

Es besteht aktuell kein Bedarf für weitere Korrekturen. Eine erneute Prüfung soll erst im sourcenschwa-

Zuge der USR III vorgenommen werden.

chen Kantone

Position: Auf eine weitere Reduktion der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial ist zu verzichten. Sie kann im Rahmen der USR III nochmals geprüft werden.

RKGK Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Kantone

Ja

Begründung: Der Kanton Zürich hatte bereits im ersten Wirksamkeitsbericht eine geringere ZH

Gewichtung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial abgelehnt, weil sie sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Ja .Eine Reduktion der Gewichtung der Grenzgängereinkommen von 100 auf 75 Prozent er-BE folgte bereits auf die zweite NFA-Periode hin. Eine weitere Reduktion der Gewichtung dieser

Einkommen auf 50 Prozent drängt sich nicht auf.

LU Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja, wir teilen die Meinung des Bundesrats, auf eine weitere Reduktion der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial zu verzichten. Falls später im Rahmen der USR III eine Gewichtung der Unternehmensgewinne nach deren Ausschöpfbarkeit eingeführt wird, kann aus unserer Sicht die Frage der Gewichtung der Grenzgängereinkommen neu geprüft wer-UR

den.

Begründung:

Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Bereits im Rahmen der Anhörung zu den Zahlen des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs 2012 hat der Kanton Schwyz die damalige reduzierte Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen auf neu 75% als nicht konsequent taxiert, als damit erstmals Lastenüber-SZ legungen in die Ermittlung des Ressourcenausgleichs einfliessen. Der Ressourcenausgleich

soll der Kompensation unterschiedlicher Erträge und nicht von unterschiedlicher Belastungen dienen. Vor diesem Hintergrund stehen wir einer weiteren Reduktion der Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen ablehnend gegenüber.

OW Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

NW Ja

GL Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

ZG Dazu nimmt der Kanton Zug nicht Stellung.

Nous sommes d’accord avec le Conseil fédéral. Un ajustement a déjà été effectué à ce sujet lors de précédente réévaluation du système, en réduisant la part des revenus des frontaliers FR

prise en compte dans le calcul du potentiel de ressource de 100 % à 75 %. Cette modification était justifiée et suffisante. Il ne serait pas approprié d’aller plus loin.

SO Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Nein, wir teilen diese Auffassung des Bundesrates nicht und befürworten eine Reduktion auf BS 50 Prozent. Die Belastungen der Grenzgängerkantone rechtfertigen eine Reduktion des An-

teils, mit dem die Grenzgängereinkommen in das Ressourcenpotential einfliessen.

BL Der Kanton Basel-Landschaft teilt die Auffassung des Bundesrates nicht, sondern befürwor-