Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Tabelle 11: Bemerkungen zur Frage 9 - Dotationsverhältnis zwischen geografisch-topografischem und sozio-demografischem Lastenausgleich

Vernehmlasser Bemerkungen

Kantonsgruppe

[...] (Siehe Bemerkungen zur Frage 8)

Was hingegen die Dotation des SLA anbelangt, verlangen die Kantone einen substanziellen Ausbau. Dieser Ausbau soll vom Bund durch zwei "Quellen" finanziert werden: Einerseits aus den ab 2016 wegfallenden Bundesmitteln für den Härteausgleich (12 Mio. Franken p.a., 5% von 240 Mio. Franken), andererseits durch die Erhöhung der Bundesmittel (siehe Stellungnahme unter Kapitel 1.2).

KdK

Der SLA dient zum Ausgleich von Sonderlasten der Kantone, die über die Mittel frei verfügen können. Im Rahmen der NFA ist nicht vorgesehen, dass ein Transfer an die städtischen Zentren erfolgt.

Minderheitsposition: Der soziodemografische Lastenausgleich ist einseitig aufzustocken, um die tatsächlich ermittelten Sonderlasten gleichmässiger abzugelten. Die frei werdenden Mittel des Bundes aufgrund der Anpassung der Dotierung des Ressourcenausgleichs und des Härteausgleichs sind für den soziodemografischen Lastenausgleich einzusetzen.

Nein. Der SLA soll einseitig aus Bundesmitteln aufgestockt werden, um die effektiv ermittelten Sonderlasten gleichmässiger abzugelten. Frei werdende Mittel des Bundes aufgrund der Anpassung der Dotierung des Ressourcenausgleichs und des Härteausgleichs können den Bund dabei teilweise für diesen Mehraufwand kompensieren.

Weitere Ausführungen unter Ziffer 2.2. (Siehe Brief NFA-Geberkantone)

Für die Zentrumskantone ist es zwingend, dass die statistisch erhärteten Fakten von Ecoplan bei der Dotierung des Lastenausgleichs berücksichtigt werden. Die 50:50-Aufteilung auf den GLA und SLA entsprach 2001 einer Modellrechnung, welche deshalb angewandt wurde, weil zum damaligen Zeitpunkt die statistischen Grundlagen noch nicht zur Verfügung standen. NFA-Geberkonfe- Obwohl bereits ab 2004 die statistischen Daten vorlagen, wurde die korrekte Dotierung jerenz doch mehrmals hinausgeschoben. Sowohl im Rahmen der 3. NFA-Botschaft von 2006 als

auch des ersten Wirksamkeitsberichts 2010 wurde insbesondere auf die politischen Mehrheitsverhältnisse hingewiesen und eine allfällige Korrektur auf den nächsten Wirksamkeitsbericht in Aussicht gestellt. Dass der Bundesrat trotz des eklatanten Missverhältnisses bei der Abgeltung der effektiven Sonderlasten keine Korrektur vorschlägt, verstösst gegen Treu und Glauben.

Antrag: Die Geberkantone unterstützen die Forderung der Zentrumskantone, dass der SLA einseitig aus Bundesmitteln aufgestockt wird, um die effektiv ermittelten Sonderlasten gleichmässiger abzugelten. Frei werdende Mittel des Bundes aufgrund der Anpassung der Dotierung des Ressourcenausgleichs und des Härteausgleichs können den Bund dabei teilweise für diesen Mehraufwand kompensieren.

[...] (Siehe Bemerkungen zur Frage 8)

Gruppe der res-

sourcenschwa-

Position: Die Dotierung des GLA ist gemäss bisheriger Fortschreibung an die jeweilige Teuechen Kantone

rung anzupassen. Das Volumen des SLA ist durch Bundesmittel substanziell zu erhöhen.

RKGK Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Kantone

Nein

Begründung: Der soziodemografische Lastenausgleich ist einseitig aufzustocken, und die tatsächlich ermittelten Sonderlasten sind gleichmässiger abzugelten. Die frei werdenden Mittel des Bundes aufgrund der Anpassung der Dotierung des Ressourcenausgleichs und des Härteausgleichs sind für den soziodemografischen Lastenausgleich einzusetzen. Der Kanton Zürich hat sich bereits seit Beginn der Ausarbeitung des NFA für eine belastungsgerechte Aufteilung der Lastenausgleichstöpfe eingesetzt. Das Gutachten Ecoplan bestätigt im zwei-ZH

ten Wirksamkeitsbericht bereits zum dritten Mal, dass die soziodemografischen und insbesondere die Kernstadtlasten im Vergleich zu den geografisch-topografischen Sonderlasten nur ungenügend abgegolten werden.

Für den Kanton Zürich ist es zwingend, dass die statistisch erhärteten Fakten von Ecoplan bei der Dotierung des Lastenausgleichs berücksichtigt werden. Die 50 : 50-Aufteilung auf den GLA und SLA entsprach 2001 einer Modellrechnung, die deshalb angewandt wurde,