Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

weil zum damaligen Zeitpunkt die statistischen Grundlagen noch nicht zur Verfügung standen. Obwohl bereits ab 2004 die statistischen Daten vorlagen, wurde die korrekte Dotierung jedoch mehrmals hinausgeschoben. Sowohl im Rahmen der 3. NFA-Botschaft von 2006 als auch des ersten Wirksamkeitsberichts 2010 wurde insbesondere auf die politischen Mehrheitsverhältnisse hingewiesen und eine allfällige Korrektur auf den nächsten Wirksamkeitsbericht in Aussicht gestellt. Dass der Bundesrat trotz des eklatanten Missverhältnisses bei der Abgeltung der tatsächlichen Sonderlasten keine Korrektur vorschlägt, verstösst gegen Treu und Glauben.

Der Kanton Zürich fordert daher, dass das statistisch erwiesene Ungleichgewicht bei der Dotierung der Lastenausgleichsgefässe korrigiert wird. Dazu soll die Dotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs vom Bund substanziell aufgestockt werden. Zur teilweisen Kompensation kann der Bund dabei die frei werdenden Mittel aus der geringeren Dotierung des Ressourcenausgleichs und dem Härteausgleich verwenden. Im Wirksamkeitsbericht wird auf S. 115 argumentiert, dass die GLA-Mittel schwergewichtig zu den ressourcenschwachen Kantonen und die SLA-Mittel zu den ressourcenstarken Kantonen fliessen. Bei Einführung der NFA sei mit der Gleichgewichtung der Dotierung des Lastenausgleichs von GLA und SLA eine gewisse Vermischung der Lasten- und Ressourcenseite bewusst in Kauf genommen worden, um das Ziel des Finanzausgleichs bzw. des Disparitätenabbaus zu erreichen. Damit lässt sich ein Teil der Mittel zugunsten des GLA der Ressourcenseite zuweisen: Gemäss dem Gutachten von Ecoplan werden die Sonderlasten aus dem SLA zu 8% und diejenigen aus dem GLA zu 35,4% abgegolten. Eine Abgeltung der GLA-Sonderlasten von ebenfalls 8% würde einer Dotierung des GLA von 82 Mio. Franken entsprechen, sodass die übrigen Mittel zugunsten des GLA im Umfang von 283 Mio. Franken dem Disparitätenabbau bzw. dem Ressourcenausgleich zugeordnet werden können.

Eine Erhöhung der Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs darf nicht zu Lasten BE

der Dotation des geografisch-topografischen Lastenausgleichs gehen.

LU Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Die bisherigen Wirkungen des NFA sprechen klar gegen eine derartige Verschiebung zulasten des GLA.

UR Die SLA-Lasten haben sich seit der Einführung des NFA verstärkt. Dieser Befund spricht für

eine Erhöhung der Mittel für die beiden SLA-Gefässe. Sie ist durch den Bund zu finanzieren. Dem Bund stehen dafür teilweise Mittel aus der sukzessiven Reduktion des Härteausgleichs ab dem Jahr 2016 zur Verfügung.

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz setzt sich für einen fairen NFA ein. Wenn durch statistisch erhärtete Fakten nachgewiesen wird, dass die soziodemografischen Sonderlasten im Vergleich zu den geografisch-topografischen Sonderlasten höher ausfallen, dann sollen erstere einseitig aufgestockt werden, um die effektiv ermittelten Sonderlasten gleichmässiger SZ abzugelten. Die frei werdenden Mittel des Bundes aufgrund der Anpassung der Dotierung

des Ressourcenausgleichs und des Härteausgleichs sind für den soziodemografischen Lastenausgleich einzusetzen. Mit der Verwendung der Bundesmittel für den Lastenausgleich bleibt die ermittelte Haushaltsneutralität zwischen Bund und Kantone im Übergang vom alten zu neuen Finanzausgleich gewahrt.

[...] (Siehe Bemerkungen zur Frage 8)

Position: Die gleichgewichtige und ungekürzte Dotierung der beiden Lastenausgleichsge-OW

fässe SLA und GLA ist beizubehalten. Eine Verstärkung des SLA durch Bundesmittel ist zu prüfen und mindestens im Umfang der sich reduzierenden Bundesmittel beim Härteausgleich zu erhöhen.

Nein. Das statistisch erwiesene Ungleichgewicht bei der Dotierung der Lastenaus-gleichsgefässe für den GLA und den SLA ist zu korrigieren. Die frei werdenden Mittel des Bundes aus der geringeren Dotierung des Ressourcenausgleichs und dem Härteausgleich sollen für die NW einseitige Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs eingesetzt werden. Mit

der Verwendung der Bundesmittel für den Lastenausgleich bleibt die ermittelte Haushaltsneutralität zwischen Bund und Kantone im Übergang vom alten zu neuen Finanzausgleich gewahrt.

[...] (Siehe Bemerkungen zur Frage 8)

GL Position: […] Es ist zu prüfen, das Volumen des SLA durch Bundesmittel zu erhöhen ohne

jedoch die benötigten Mittel über eine Verkürzung des Härteausgleichs zu beschaffen (Frage 10 + 11).

Nein. Der SLA soll einseitig aufgestockt werden, um die effektiv ermittelten Sonderlasten ZG gleichmässiger abzugelten. Frei werdende Mittel des Bundes aufgrund der Anpassung der

Dotierung des Ressourcenausgleichs und des Härteausgleichs sind für den soziodemografi-