Anhang zum Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Tabelle 2: Bemerkungen zur Frage 1 - Festlegung des Grundbeitrags des Ressourcenausgleichs 2016-2019

Vernehmlasser Bemerkung

Kantonsgruppe

KdK Die Kantone lehnen die vorgeschlagene Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs

ab. Sie möchten diesen mindestens im bisherigen Volumen dotieren.

Begründung:

Bei der Zielgrösse von 85% des Ressourcenausgleichs handelt es sich um eine Minimalzielgrösse, welche auch überschritten werden kann.

Obwohl das neue Ausgleichssystem in Kraft gesetzt wurde, bestehen zwischen den Kantonen weiterhin grosse Unterschiede.

Die Entlastung des Bundeshaushalts durch die Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 30 auf 17 Prozent ist grösser als das durchschnittliche Wirtschaftswachstum. Allerdings wird auf S. 144 des Berichts erwähnt, dass das Wachstum von 2008 – 2013 unterdurchschnittlich war. Dabei wird aber die effektive Entwicklung der Erträge der direkten Bundessteuer in diesen Jahren mit der Entwicklung des Ressourcenausgleichs verglichen, welche auf früheren Bemessungsjahren basiert. Wenn wir die Entwicklung der Erträge der direkten Bundessteuern in den Bemessungsjahren 2002 bis 2010 betrachten, ergibt sich ein jährliches Wachstum von 5,9 %2, verglichen mit der durchschnittlichen jährlichen Zunahme der Beiträge des Bundes in den vertikalen Ressourcenausgleich von 3,6%. Daraus folgt,

dass der Bundeshaushalt effektiv deutlich entlastet wurde.

Die Lastenausgleichsbeiträge sind unterdurchschnittlich gewachsen: Der Anteil des Lastenausgleichs am Gesamtbeitrag des Bundes hat sich von 27,5% im Jahre 2008 auf 24,6% im Jahre 2014 reduziert. Der Bund erzielte dadurch Einsparungen, während die finanzielle Belastung der Kantone weiter angestiegen ist.

Die Belastung der Kantone ist infolge der demographischen Entwicklung und weil ihnen in verschiedenen Bereichen (z.B. Spitalfinanzierung, Pflegefinanzierung, Verkehr, Landwirtschaft usw.) zusätzliche Lasten übertragen worden sind, überdurchschnittlich angestiegen. Dadurch hat sich die Finanzlage der Kantone im Vergleich zum Bund deutlich verschlechtert: Im Jahre 2013 verzeichneten 16 Kantone in ihrer Jahresrechnung ein Defizit und mehrere Kantone mussten Sparprogramme einleiten.

Zur Sicherung der Haushaltsneutralität hat der Bund seine Beiträge in den Ressourcenausgleich ab dem Jahr 2012 um jährlich 81 Millionen Franken erhöht. Eine Reduktion der Bundesbeiträge würde die Haushaltsneutralität der NFA somit nachträglich verletzen.

Minderheitsposition: Die Kantone stimmen der vorgeschlagenen Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs zu.

Begründung: Aufgrund der Überdotierung in der zweiten Finanzierungsperiode ist eine Anpassung folgerichtig.

NFA-Geberkonfe- Ja. Aufgrund der Überdotierung ist eine Anpassung angezeigt. Die Berechnung aufgrund der renz durchschnittlichen Überdotierung von 2012-2015 erachten wir als korrekt.

Weitere Ausführungen unter Ziffer 2.1 (Siehe Brief NFA-Geberkantone)

Position NFA-Geberkantone

Dem Anliegen der Geberkantone einer finanziellen Entlastung wird mit dem Vorschlag des Bundesrates zwar entsprochen, die Kernproblematiken der Wirksamkeit des Verteilsystems und der Solidarhaftung bleiben damit allerdings unverändert bestehen. Der Vorschlag des Bundesrates geht aber in die richtige Richtung. Es gilt zu beachten, dass der Vorschlag des Bundesrates auch mit dem Alternativmodell der Geberkantone kombinierbar ist. Durch eine entsprechende Herabsetzung des Abschöpfungssatzes könnte man die Dotierung des Ressourcenausgleichs auch zurücknehmen.

Antrag: Die Geberkantone unterstützen den Vorschlag des Bundesrates nach einer Justierung des überdotierten Ressourcenausgleichs, fordern aber gleichzeitig auch weitere Anpassungen im Sinne der weiteren Anträge, insbesondere der Einführung des Alternativmodells gemäss der Positionen 1 und 2.