Anhang zum Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Eine zusätzliche Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone ist nicht notwendig und widerspricht der Systematik des Ressourcenausgleichs. Der Wirksamkeitsbericht zeigt, dass die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone im Vergleich zu ihrem Ressourcenpotenzial und auch im Vergleich zu ihrem Überschuss- Ressourcenpotenzial relativ konstant geblieben sind. Die Belastung der ressourcenstarken Kantone hat deshalb im Verhältnis zu ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit weder zu- noch abgenommen.

Auch im Vergleich zur Entwicklung des Bruttoinlandprodukts verhalten sich die Ausgleichszahlungen relativ stabil bzw. sind sie sogar etwas rückläufig, weshalb sich auch im Vergleich GLP zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung keine Obergrenze aufdrängt.

Eine feste Obergrenze hätte beim Erreichen durch einen oder mehrere Kantone massive Verzerrungen bei den Ausgleichszahlungen zur Folge und würde die Zielerreichung des Finanzausgleichs gefährden.

Des Weiteren ist festzuhalten, dass mit der in der Bundesverfassung verankerten Bandbreite für das Verhältnis zwischen horizontalem und vertikalem Ressourcenausgleich von 2/3 bis 4/5 bereits heute eine relative Obergrenze für den horizontalen Ressourcenausgleich besteht. Eine zusätzliche Obergrenze würde zu einem überdeterminierten System führen.

Die SP sieht derzeit keine Notwendigkeit für einen solchen Eingriff, zumal dadurch massive SP

Verwerfungen zwischen den Kantonen nicht ausgeschlossen werden können.

SVP -

Verbände

CP -

Da in der laufenden Vierjahresperiode der Gesamtbeitrag der Ausgleichszahlungen im Verhältnis zum BIP gesunken ist, unterstützt economiesuisse die Auffassung des Bundesrates, keine Belastungsobergrenze einzuführen. Es ist jedoch angezeigt, die Entwicklung weiter im economiesuisse

Auge zu behalten. Im Sinne der politischen Akzeptanz der NFA sollten die Ausgleichszahlungen ein gewisses Mass nicht überschreiten. Die Diskussion ist allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen.

Non. Une Iimite permettrait de garantir à ces cantons une capacité concurrentielle sur le plan fiscal. De plus, cela permettrait d'éviter que le changement de situation d'un canton n'affecte FER de manière trop brutale Ia situation des autres cantons. Enfin, ce principe ne remet pas en

question Ia solidarité confédérale, mais pose des limites, à l'instar de celles existant dans le domaine de Ia fiscalité.

KV Schweiz -

SAV Identisch mit Stellungnahme von economiesuisse

SBV -

Ja. Eine Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone erachtet der SGB als SGB

nicht notwendig.

Ja. Der SGV teilt die Ansicht des Bundesrates, dass es sich bei der Einführung einer Belastungsobergrenze für ressourcenstarke Kantone um einen erheblichen Eingriff in das heutige SGV

System handeln würde, welcher die Zielerreichung des NFA an sich gefährden könnte. Die Festlegung der Dotation durch das eidgenössische Parlament ist dieser Lösung vorzuziehen.

sgv -

Weil die Mitglieder des SSV unterschiedlich betroffen sind, verzichten wir in dieser Frage auf SSV

eine Stellungnahme.

Oui. Une limite de charge pour les cantons à fort potentiel de ressources serait contraire au système de la péréquation financière. Les contributions des cantons à fort potentiel de res-Travail.Suisse sources ont bien augmenté dans l’absolu mais pas en pourcentage de l’excédent du poten-

tiel de ressources. Il est donc préférable que l’ajustement de la dotation de base continue à être décidée par le Parlement tous les quatre ans.