Anhang zum Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
Tabelle 5: Bemerkungen zur Frage 3 - Berechnungsmethode der Ein- und Auszahlungen
Vernehmlasser Bemerkungen
Kantonsgruppe
Die Kantone teilen die Auffassung des Bundesrates, dass die bisherige Berechnungsmethode der Ein- und Auszahlungen beizubehalten sei.
Die Kantone haben in diesem Zusammenhang auch das vorgeschlagene Alternativmodell (neutrale Zone, Bindung des Abschöpfungssatzes an das Überschuss-Ressourcenpotenzial, Festlegung des Verhältnisses horizontaler und vertikaler Ressourcenausgleich) geprüft. Die Einführung einer neutralen Zone lehnen die Kantone grundsätzlich ab. Zu den weiteren Elementen wird auf RZ 27 und 28 verwiesen.
Begründung:
Die Einführung eines ähnlichen Modells mit neutraler Zone wurde bereits im Rahmen der Einführung der NFA ausführlich diskutiert und verworfen. Dies hätte für einzelne Kantone grosse Auswirkungen und würde damit das zumutbare Mass einer "Opfersymmetrie" von vornherein sprengen.
Die Kantone sprechen sich dafür aus, im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichts die Festlegung des Verhältnisses horizontaler und vertikaler Ressourcenausgleich zusammen mit einem Anreizsystem für ressourcenschwache Kantone weitergehend zu prüfen.
Die Kantone sprechen sich dafür aus, im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichts die Bindung des Abschöpfungssatzes an das Ressourcenpotenzial weitergehend zu prüfen und zu einem kohärenten Gesamtsystem weiterzuentwickeln, welches auch die Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone einschliesst.
Begründung:
Die Bindung des Abschöpfungssatzes an das Überschuss-Ressourcenpotenzial reagiert besser auf die Veränderungen der Disparitäten und vermindert das Problem der „Solidarhaftung“ zwischen den Kantonen.
KdK
Die Festlegung des Beitragssatzes des Bundes auf 150% des Beitrags der ressourcenstarken Kantone lehnen die Kantone ab.
Begründung:
Da in BV 135 eine Bandbreite vorgesehen ist, dürfte diese Fixierung auf den Höchstbeitrag für den Bund bzw. den Mindestbeitrag der ressourcenstarken Kantone politisch kaum realisierbar sein.
Falls später im Rahmen der USR III eine Gewichtung der Unternehmensgewinne nach deren Ausschöpfbarkeit eingeführt wird, ist die Frage der Gewichtung der Privatvermögen neu zu prüfen.
Minderheitsposition: Die Kantone lehnen die Beibehaltung des bisherigen Berechnungsmodells ab. Sie verlangen, dass das Alternativmodell (Abschöpfungssatz für vier Jahre, neutrale Zone, lineare Zuteilung der Mittel) ab 2016 vollständig einzuführen ist. Die Zahlungen in den vertikalen Ressourcenausgleich sind aufgrund des für vier Jahre fixierten Abschöpfungssatzes auf dem Überschuss-Ressourcenpotenzial zu ermitteln. Dazu muss der Abschöpfungssatz aufgrund objektiver Kriterien (Erfüllung des Mindestausstattungsziels von 85%) festgelegt werden.
Begründung: Die Vergabe von steigenden Mitteln an fast ressourcenstarke Kantone entspricht nicht einer effizienten Verwendung von finanziellen Mitteln. Um die Konzeption des Ressourcenausgleichs zu erhöhen, sollen die ressourcenschwächsten Kantone mehr Mittel erhalten. Durch die Bindung des Abschöpfungssatzes würden die Solidarhaftung zwischen den Geberkantonen wie auch zwischen den Nehmerkantonen gemildert und paradoxe Ergebnisse reduziert.
Nein. Die Geberkantone unterstützen den Vorschlag des Bundesrates nach einer Justierung des überdotierten Ressourcenausgleichs, fordern aber gleichzeitig auch weitere Anpassungen im Sinne der weiteren Anträge, insbesondere der Einführung des Alternativmodells gemäss der Positionen 1 und 2.
NFA-Geberkonfe- Weitere Ausführungen unter Ziffer 2.1 und 3.1. (Siehe Brief NFA-Geberkantone)
renz
Position NFA-Geberkantone: Alternatives Modell (Verminderung Solidarhaftung; Erhöhung der Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs)
Die Geberkantone sind der Meinung, dass aufgrund der Evaluationsergebnisse nach sieben Jahren eine Systemänderung angezeigt ist. Die vorgeschlagenen Änderungen der Positionen 1 und 2 sind nicht fundamentaler Art, sondern optimieren das NFA-System auf seiner