Anhang zum Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

lichst der eigenen tatsächlichen Ressourcenstärke Rechnung tragen. Folgekosten einer wirtschaftlichen Schwäche eines Geberkantons dürfen nicht dazu führen, dass die anderen ressourcenstarken Kantone die wegfallenden Beiträge des schwächeren Geberkantons übernehmen müssen. Die neue Regelung mit der Bindung des Abschöpfungssatzes an das Überschusspotenzial verbessert die Transparenz und die Planbarkeit der zu leistenden Zahlungen der Geberkantone, da die gegenseitige Abhängigkeit der Zahlungen unter den Geberkantonen (und auch diejenige unter den Nehmerkantonen) und damit die Solidarhaftung vermindert wird. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Vorschlag das System fairer macht. Nehmen die Disparitäten ab, dann sollen die Geber weniger zahlen bzw. die Nehmer weniger erhalten. Im umgekehrten Fall, müssten die Geber für die Nehmer mehr Beiträge zur Verfügung stellen. Somit bedeutet die Fixierung des Abschöpfungssatzes aus Sicht der Geberkantone nicht in jedem Fall eine Beitragsentlastung. Die Steuerbarkeit des Parlaments bleibt auf jeden Fall bestehen, indem es durch die Bestimmung der Abschöpfungssätze die Dotation des Ressourcenausgleichssystems für jeweils eine Beitragsperiode festlegt. Aus Sicht der Geberkantone müsste der Abschöpfungssatz auf einer klaren objektiv nachvollziehbaren Grundlage festgelegt werden. Der Vorschlag der Geberkantone von 18.15% bezog sich auf den Ressourcenausgleich 2013. Im Jahr 2008 hätte der Abschöpfungssatz 19.2% betragen. Die grösseren Schwankungen der Ausgleichszahlungen sind für ein insgesamt besseres System hinzunehmen. Dieses Element des Alternativmodells wird im Übrigen auch von der KdK, der FDK und gemäss Stellungnahme vom 9. April 2014 auch von den Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der 16 ressourcenschwachen Kantone als prüfenswert erachtet.

3.3.2 Neutrale Zone

Das auf der Standesinitiative des Kantons Schwyz basierende Element der neutralen Zone des Alternativmodells wird im Wirksamkeitsbericht als lineare Verteilmethode „Lin_50“ mit der aktuell gültigen progressiven Verteilmethode „Prog“ anhand der finanziellen Auswirkungen für die Kantone im Zeitraum 2008–2014 verglichen. Der Bundesrat äussert sich im Wirksamkeitsbericht dazu wie folgt (S. 175): „Wenn das Ziel darin besteht, möglichst viele Mittel den ressourcenschwächsten Kantonen zukommen zu lassen und möglichst wenig den übrigen Kantonen, dann erfolgt dies am besten über „Lin_50“ (also den Ansatz einer linearen Auszahlung mit neutraler Zone). Die ressourcenschwächsten Kantone Uri, Jura, Glarus, Wallis und Freiburg hätten im Durchschnitt zwischen 2008 und 2014 zwischen 2.9% und 6.8% mehr Ausgleichszahlungen erhalten. Allerdings wären die Kürzungen bei den stärkeren der ressourcenschwachen Kantone ausgeprägt. Neuenburg mit einem durchschnittlichen Ressourcenindex von 94.7 hätte zwischen 2008 und 2014 85.8% weniger Ausgleichzahlungen erhalten. Aargau mit einem durchschnittlichen Ressourcenindex von 87.7 hätte 60.7% weniger Mittel erhalten. Der Bundesrat lehnt den Vorschlag der Geberkantone vor allem mit dem Argument der Schwankungen der Ausgleichszahlungen ab. Aus Sicht der Planungssicherheit der Nehmerkantone seien möglichst geringe Schwankungen wünschbar. Dies sei mit dem heute bestehenden Verteilmechanismus „Prog“ besser gewährleistet. Mittels Analyse der Standardabweichungen der Veränderungen bei den Ausgleichszahlungen wird dies im Wirksamkeitsbericht (S. 177) aufgezeigt. In Anbetracht der Vor- und Nachteile der beiden verglichenen Verteilsysteme, gibt es für den Bundesrat keine stichhaltigen Gründe für einen Systemwechsel.

Der Regierungsrat vertritt hingegen die Ansicht, dass trotz der höheren Volatilität für die Nehmerkantone die Vorteile eines Systems mit neutraler Zone überwiegen. Die Mittel würden zielgerichteter mit Schwergewicht zugunsten der ressourcenschwächsten Kantone und somit wirksamer eingesetzt. In den Ressourcenausgleichsjahren 2010 und 2011 erreichten drei (UR, VS, JU) bzw. vier (UR, VS, JU, GL) der ressourcenschwächsten Kantone die angestrebte Mindestausstattung von 85 Ressourcenindexpunkten nicht. In den Ressourcenausgleichsjahren 2012 und 2013 hat sich diese Problematik entschärft, da die schwächsten Kantone die angestrebte 85er-Marke jeweils knapp erreichten. Dennoch gilt es die Wirksamkeit zu erhöhen, weil es in allen genannten Jahren Kantone gibt, die Zahlungen erhalten, obwohl deren Ressourcenindex bereits vor dem Ausgleich über den angestrebten 85 Punkten und knapp unter dem Durchschnitt aller Kantone liegt. Der Giesskannen-Effekt der heutigen Regelung soll beseitigt werden. Im Weiteren ist mit einem Ausgleichssystem mit „Neutralen“ ein politisch faireres System vorhanden, welches eine systematische Majorisierung der Zahler durch die Empfänger verhindert. Dieses Argument wird von namhaften Ökonomen auch mit Verweis auf die analoge Problematik der Ausgleichsysteme in der Bundesrepublik Deutschland (3 Geberländer, 13 Nehmerländer) oder in der Europäischen Union (11 Nettozahler, 16 Nettoempfänger) unterstützt. Nicht zuletzt deshalb sind in den Kantonen Finanzausgleichssysteme mit neutralen Zonen weit verbreitet und haben sich bestens bewährt. Rund die Hälfte der Kantone kennt solche Ausgleichsysteme. Die Position ist vorab auf eine möglichst wirksame Verteilung der Mittel unter den Nehmerkantonen ausgerichtet. Sie bringt für sich alleine keine direkte Beitragsentlastung für die Geberkantone, macht das System aber wirksamer und fairer.