Anhang zum Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
Die Gesamtdotierung kann gemäss Fortschreibungsregel (Anpassung gemäss Teuerung) BL erfolgen. Das bestehende Ungleichgewicht bei der Abgeltung der effektiven Sonderlasten ist
jedoch zu korrigieren.
Wir unterstützen die Beibehaltung des heutigen Verfahrens sowie des Dotationsverhältnis-SH
ses auch für die Beitragsperiode 2016 - 2019.
AR Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Ja. Es ist für Gebirgskantone wichtig, dass an der Dotation dieses Ausgleichsgefässes nichts korrigiert wird. Anstelle der Reduktion der Bundesmittel für den vertikalen Ressourcenaus-AI gleich aufgrund des Überschusses der Mindestausstattung soll aber der das Minimalziel
überschiessende Bundesbeitrag beim Ressourcenausgleich für eine Erhöhung der Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) verwendet werden.
SG Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Die bisherige Fortschreibung des Volumens nach Massgabe der Teuerung und die bisherige Dotierung der Gefässe SLA und GLA sind von zentraler Bedeutung für die gesamte NFA. Die NFA ist ein fein austariertes Gesamtsystem. Alle Bestandteile sind aufeinander abgestimmt. Die gleich starke Dotierung von SLA und GLA war von Anfang an ein wichtiger Bestandteil zur beabsichtigten Verstärkung des Disparitätenabbaus zwischen den Kantonen. Mit einer allfälligen Verlagerung von GLA-Mitteln zum SLA würde der Disparitätenabbau bzw. der Finanzausgleich reduziert. Dieser Effekt ergäbe sich aufgrund des Umstandes,
GR dass die GLA-Mittel schwergewichtig zu den ressourcenschwachen Kantonen fliessen und
die SLA-Mittel zu den ressourcenstarken. Die bisherigen Wirkungen der NFA sprechen klar gegen eine derartige Verschiebung.
Die Dotation des GLA ist – wie im derzeitigen System vorgesehen – weiterhin an die Teuerung anzupassen und darf auf keinen Fall reduziert werden. Unter Beachtung der stark gestiegenen soziodemografischen Lasten drängt sich hingegen eine substanzielle Erhöhung der SLA-Dotation auf
Der Kanton Aargau spricht sich für eine Fortschreibung der Dotation des geo-topografischen Lastenausgleichs gemäss heutigem System aus. Die Dotation des sozio-demografischen AG Lastenausgleichs ist zu erhöhen. Die ab 2016 wegfallenden Zahlungen des Bundes in den
Härteausgleich sind dem sozio-demografischen Lastenausgleich zuzuführen. Weitere Bundesmittel sind – wenn notwendig – einzusetzen.
Die bisherige Fortschreibung des Volumens nach Massgabe der Teuerung und die bisherige Dotierung der beiden Gefässe SLA und GLA sind von zentraler Bedeutung für die gesamte NFA. Die NFA ist ein fein austariertes Gesamtsystem. Alle Bestandteile sind aufeinander abgestimmt. Die gleich starke Dotierung von SLA und GLA war von Anfang an ein wichtiger Bestandteil zur beabsichtigten Verstärkung des Disparitätenabbaus zwischen den Kantonen. Mit einer allfälligen Verlagerung von GLA-Mitteln zum SLA würde der Disparitätenabbau bzw. der Finanzausgleich reduziert. Dieser Effekt ergäbe sich aufgrund des Umstandes,
TG
dass die GLA-Mittel schwergewichtig zu den ressourcenschwachen Kantonen fliessen und die SLA-Mittel zu den ressourcenstarken. Die bisherigen Wirkungen der NFA sprechen klar gegen eine derartige Verschiebung zulasten des GLA.
Antrag:
Die Dotierung des GLA ist gemäss bisheriger Fortschreibung an die jeweilige Teuerung anzupassen.
II Governo ticinese ritiene che il contributo di base alla compensazione degli oneri 2016-2019 possa continuare a essere adeguato al rincaro, tuttavia I'Esecutivo ticinese è dell'avviso che TI
gli squilibri riscontrati nel rapporto sull'efficacia tra il peso specifico degli oneri sociodemografici (PAS) e quello degli oneri geotopografici (PAG) debbano essere corretti.
Le Canton de Vaud rejette Ia proposition du Conseil fédéral. II soutient une dotation supérieure de compensation des charges excessives socio-démographiques, par rapport à celles géo-topographiques, mais sans diminuer les montants actuellement octroyés pour Ia compensation de ces dernières. Le financement doit provenir de Ia Confédération. Le Conseil VD
d'Etat estime que deux sources de financement peuvent être envisagées : d'une part, les 166 millions de francs qui résulteraient de Ia réduction de Ia dotation de Ia péréquation des ressources pour Ia Confédération; d'autre part, les 239 millions qui allégeraient Ia charge de Ia Confédération avec Ia suppression de Ia compensation des cas de rigueur.
Oui
L'adaptation annuelle du volume du fonds de compensation des charges, conformément à l'évolution du renchérissement, doit être maintenue. De plus, Ia répartition 50-50 entre fonds de compensation des charges géo-topographiques (CCG) et fonds de compensation socio- VS
démographiques (CCS) doit demeurer identique afin d'éviter un accroissement supplémentaire des disparités entre cantons à faible potentiel de ressources, bénéficiaires principalement du fonds CCG et cantons à fort potentiel de ressources, dont Ia majorité est bénéficiaire du fonds CCS. Le statu quo est ainsi exigé en ce qui concerne ce point