Anhang zum Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Die Grünliberalen befürworten eine Weiterführung des Härteausgleichs in der dritten Vierjahresperiode. Der Härteausgleich wurde konzipiert, um ressourcenschwachen Kantonen, welche durch das neue Ausgleichssystem und die neue Aufgabenteilung beim Übergang zur NFA netto belastet worden wären, eine finanzielle Abfederung zu ermöglichen. Eine Aufhebung des Härteausgleichs hätte für einzelne Kantone nach wie vor schwerwiegende finanzielle Einbussen zur Folge, weshalb es nicht sinnvoll ist, zum heutigen Zeitpunkt und abrupt GLP auf dieses Instrument zu verzichten.

Des Weiteren fällt der Härteausgleich weg, sobald ein Kanton ressourcenstark wird, wie dies z.B. beim Kanton Waadt gleich zu Beginn des neuen Finanzausgleichs und jüngst beim Kanton Schaffhausen der Fall war. Ausserdem wird der Härteausgleich ab 2016 gemäss FiLaG Art. 19 Abs. 3 jährlich um 5 Prozent reduziert. Eine solche schrittweise Reduktion ist sinnvoller als eine abrupte Aufhebung des Härteausgleichs.

Ja. im Sinne der Rechtssicherheit und Weiterführung des bestehenden Systems wird dieses SP

Vorgehen unterstützt.

Nach acht Jahren Härteausgleichszahlungen lässt sich die Fortführung der Übergangszahlungen um weitere 20 Jahre aus Sicht der SVP sachlich nicht rechtfertigen. Eine solche Besitzstandsgarantie passt nicht in die Logik des geltenden NFA-Systems. Im Übrigen liegt der Ressourcenindex nach Ressourcen- und Härteausgleich der beiden am stärksten betroffenen Kantone Neuenburg und Freiburg über (NE) bzw. knapp unter (FR) dem schweizeri-SVP

schen Durchschnitt.

Die SVP lehnt die vollumfängliche Beibehaltung des Härteausgleichs ab und fordert vom Bundesrat, diesen ab 2016 jährlich um 10 Prozent abzubauen. Die so frei werdenden Mittel können im Rahmen der USTR III verwendet werden.

Verbände

Si la «compensation des cas de rigueur» a pu apparaître comme un instrument opportun pour favoriser dans certains cantons l’acceptabilité politique de la mise en place de la nou-CP velle péréquation, cette compensation doit être clairement limitée dans le temps. Sa sup-

pression, à défaut d’être immédiate (car elle doit tout de même être prévisible pour les cantons concernés), doit être envisagée dans les meilleurs délais et en tous les cas avant 2036 ! economiesuisse teilt diese Auffassung grundsätzlich, ist jedoch der Ansicht, dass der Härteeconomiesuisse

ausgleich rascher abgebaut werden soll (siehe Antwort Frage 11 ).

Oui. Un abandon total de Ia compensation aurait des conséquences importantes pour des FER

cantons comme Fribourg, Neuchâtel et le jura.

KV Schweiz -

SAV Identisch mit Stellungnahme von economiesuisse

SBV -

Der SGB unterstützt in beiden Punkten die Auffassung des Bundesrates. Erstens sollten vereinbarte Regeln ohne das Vorhandensein wichtiger Gründe aufgrund der Rechtsicherheit SGB

und Planbarkeit nicht geändert werden. Zweitens ist die Wirkung des Härteausgleichs für einige Kantone weiterhin erheblich.

(Siehe Bemerkungen zur Frage 11)

SGV

[...]

sgv Identique à la prise de position du CP

Im Sinne einer Weiterführung des bisherigen Systems. Allerdings gibt es innerhalb unseres SSV Verbandes auch Stimmen, die sich für eine massvolle Verkürzung der Dauer des Härtefal-

lausgleichs aussprechen.

Travail.Suisse Oui