Anhang zum Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Verbände

CP (Voir remarques à la question 10)

Nein. Eine Abbaufrist von 20 bzw. 28 Jahren erscheint für eine Übergangsregelung zu lang. Eine raschere Absenkung des Ausgleichsbetrags um jährlich 10 Prozent ist zumutbar. Die economiesuisse

frei werdenden Beiträge können für den Lastenausgleich (Aufstockung SLA) oder im Rahmen der USTR III (horizontale Ausgleichsmassnahmen) verwendet werden.

Oui. la situation des cantons bénéficiaires de Ia compensation des cas de rigueur s'est amé-FER

liorée par rapport à Ia première période quadriennale.

KV Schweiz -

SAV Identisch mit Stellungnahme von economiesuisse

SBV -

(Siehe Bemerkungen zur Frage 10)

SGB

[...]

Ja, der Härteausgleich soll ab 2016 wie im Gesetz vorgesehen um jährlich fünf Prozent reduziert werden. Der SGV lehnt eine raschere Verkürzung des Härteausgleichs ab und erinnert daran, dass dieser in der damaligen Volksabstimmung wesentlich zur Annahme des NFA SGV

beigetragen hat. Die frei werdenden Mittel des Bundes aus der Reduktion des Härteausgleichs sollen jeweils für die Erhöhung der Dotation des Lastenausgleichs künftig eingesetzt werden.

sgv (Voir remarques à la question 10)

SSV Ja, die bisherigen Regeln sollen nicht ohne Not geändert werden.

Travail.Suisse Oui