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Vernehmlassung 2014/151: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen · 3 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Abfall und Rohstoffe
Entwurf zur Anhörung April 2015
Probenahme von Altholz
1. Planung der Probenahme
Vor Beginn der Probenahme sind folgende Festlegungen zu treffen:
Identifikation der zu beprobenden Partie
Angabe der Lagermenge /-dauer durch den Lagerhalter, Bestimmung des Volumens der Grundmenge Beurteilung möglicher Einflüsse wie Witterung, u.ä. auf die Partie während der Lagerung Bestimmung der Stückigkeit (Form), Stückgröße
Einschätzung der Anteile der Sortimente in der Grundmenge
Beurteilung des Lagerplatzes
Visuelle Einschätzung des Anteils an Störstoffen
2. Vorbereitung des Haufens
Zum Zeitpunkt der Probenahme sollten nicht weniger als 100
m3 zu beprobendes Material eingelagert sein. Haufwerke
größer als 100 m3 werden in Abschnitte mit einem maximalen
Volumen von 100 m3 eingeteilt.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich das Mate-
rial zur Beprobung bereits in einem vorsortierten Zustand be-
findet. Dies wird vor jeder durchzuführenden Probenahme
durch eine visuelle Begutachtung und Beschreibung überprüft.
Bei gravierenden Abweichungen von der geforderten Vorsor-
tierung entscheidet der Probenehmer vor Ort, ob eine Pro-
benahme durchzuführen ist. Das Haufwerk oder Lager wird
fotografisch dokumentiert.
Bild 1: 100 m3 Haufen
Geräte und Hilfsmittel:
3. Probeentnahme o 10 L-Eimer oder 30 L-Kisten
o Ev. technisches Gerät (Pneulader, Bagger)
Die Methodik der Probenahme sich nach der Grösse der Holz-
o Schaufel
teile:
Bild 2: 10-L-Eimer (links), 30-L-Kiste (rechts)