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Vernehmlassung 2014/151: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen · 3 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

Abteilung Abfall und Rohstoffe

Entwurf zur Anhörung April 2015

Probenahme von Altholz

1. Planung der Probenahme

Vor Beginn der Probenahme sind folgende Festlegungen zu treffen:

 Identifikation der zu beprobenden Partie

 Angabe der Lagermenge /-dauer durch den Lagerhalter, Bestimmung des Volumens der Grundmenge  Beurteilung möglicher Einflüsse wie Witterung, u.ä. auf die Partie während der Lagerung  Bestimmung der Stückigkeit (Form), Stückgröße

 Einschätzung der Anteile der Sortimente in der Grundmenge

 Beurteilung des Lagerplatzes

 Visuelle Einschätzung des Anteils an Störstoffen

2. Vorbereitung des Haufens

Zum Zeitpunkt der Probenahme sollten nicht weniger als 100

m3 zu beprobendes Material eingelagert sein. Haufwerke

größer als 100 m3 werden in Abschnitte mit einem maximalen

Volumen von 100 m3 eingeteilt.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich das Mate-

rial zur Beprobung bereits in einem vorsortierten Zustand be-

findet. Dies wird vor jeder durchzuführenden Probenahme

durch eine visuelle Begutachtung und Beschreibung überprüft.

Bei gravierenden Abweichungen von der geforderten Vorsor-

tierung entscheidet der Probenehmer vor Ort, ob eine Pro-

benahme durchzuführen ist. Das Haufwerk oder Lager wird

fotografisch dokumentiert.

Bild 1: 100 m3 Haufen

Geräte und Hilfsmittel:

3. Probeentnahme o 10 L-Eimer oder 30 L-Kisten

o Ev. technisches Gerät (Pneulader, Bagger)

Die Methodik der Probenahme sich nach der Grösse der Holz-

o Schaufel

teile:

Bild 2: 10-L-Eimer (links), 30-L-Kiste (rechts)