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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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Anhang 1110 (Art. 43)

Interpretation der Inkorporationsmessung

Für die Interpretation im Normalfall wird angenommen, dass die Inkorporation über den Inhalationspfad erfolgte. In diesem Fall wird die effektive Folgedosis E50, die operationelle Dosisgrösse bei innerer Bestrahlung, als Produkt der inkorporierten Aktivität I und der Beurteilungsgrösse einh (siehe Anhang 3 StSV) wie folgt ermittelt:

E50 einhI (1)

Der zur Zeit t nach der Inkorporation in einem Organ oder in den Ausscheidungen vorhandene Bruchteil der inhalierten Aktivität wird durch die Funktion m(t) abgeleitet. Man erhält so:

M (t )  Im(t) (2)

wobei M(t) für die Aktivität in einem Organ oder in den Ausscheidungen steht (Messwert). Aus der Aktivität M(t) berechnet sich eine effektive Folgedosis E50 von:

M(t) einh

E50 einhIeinhM(t) (3)

m(t) m(t)

Ist der Zeitraum t zwischen der Inkorporation und der Messung bekannt (spezielle Überwachung), so lässt sich die effektive Folgedosis E50 mit Hilfe der Messgrösse M(t) und der Beziehung (3) berechnen.

Bei der Routineüberwachung wird angenommen, dass die Inkorporation in der Mitte des Überwachungsintervalles T stattgefunden hat (d. h. t = T/2). Die effektive Folgedosis E50 lässt sich mit Hilfe der Messgrösse M, den tabellierten Faktoren einh/m(t) und folgender Beziehung abschätzen:

M(t) einh

E50 einh   M(t) (4)

m(T /2) m(T /2)

Falls eine Inkorporation deutlich über der Nachweisgrenze liegt und die effektive Halbwertszeit vergleichbar oder eindeutig länger ist als das Überwachungsintervall, wird eine solche Inkorporation den nächsten Messwert beeinflussen. In diesem Fall muss bei weiteren Inkorporationsmessungen der Beitrag der vorangehenden Inkorporation berechnet und vom neuen Messwert abgezogen werden. Diese Korrektur berechnet sich aus der Extrapolation der vorangehenden Inkorporation Ia auf den Zeitpunkt der neuen Messung mit Hilfe des Faktors m(Δt). Δt ist das Zeitintervall zwischen dem (angenommenen) Zeitpunkt der vorangehenden Inkorporation und der neuen Messung. Der Anteil Mn des neuen Messwertes M(t), der auf eine neue Inkorporation zurückzuführen ist, wird mit dem Messwert Ma der vorangehenden Messung wie folgt berechnet: