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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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Ma (5) M n ( t)  M(t)  Iam(t)  M(t)  m(t)

m(T /2)

n

Die auf eine neue Inkorporation zurückzuführende effektive Folgedosis E50 errechnet sich dann gemäss Formel (4) wie folgt:

neinh einh einh m(t) (6) E50 Mn(t)  M(t)  Ma  

m(T /2) m(T /2) m(T /2) m(T /2)

oder mit Hilfe der effektiven Folgedosis Ea der vorangehenden Inkorporation:

50

n einh a m(t) einh a

E50 M( t)  E50   M(t)  E50 k(t) (7)

m(T /2) m(T /2) m(T /2)

Für die Korrektur bei der Routineüberwachung sind die Faktoren

k ( t)  m(t)/m(T /2) (8)

mit Hilfe der m(t)-Werte zu berechnen. Die Zeitspanne Δt beträgt (n+1/2).T, wobei n die Zahl der Intervalle bezeichnet, die die Inkorporation zurückliegt. Die m(t)-Werte sind in tabellierter oder in grafischer Form in ICRP-Publikation 78 angegeben. Für den Fall Δt = 3.T/2 sind die Werte k(Δt) im Anhang 15 speziell aufgeführt. In der Praxis sind diese Korrekturen erst zu berücksichtigen, wenn die Korrektur mehr als 10 % der resultierenden Dosis ausmacht.

Wo in der Praxis von einer chronischen Inkorporation ausgegangen werden kann (z. B. H-3, I-125), sind die im Anhang 15 aufgeführten Faktoren für Dauerinkorporation zu verwenden.