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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten

MA13

– Tiermedizin: Anlagen für diagnosti- – Eidgenössisches Tierarztdiplom – Bedienung von konventionellen Röntgenanlagen im tierärztlichen

sche Anwendungen – Anerkannte Strahlenschutzausbildung Bereich. Ausgenommen ist die Bedienung von Computertomogranach Anhang 1, Tabelle 3 phen.

– Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen nach Art. 9 Abs.1 Bst. c StSV (Sachverstand) für die oben genannten Anwendungen.

MA14

– Tiermedizin: Anwendung von offe- – Eidgenössisches Tierarztdiplom – Bedienung von konventionellen Röntgenanlagen im tierärztlichen

nen, radioaktiven Quellen – Anerkannte Strahlenschutzausbildung Bereich. Ausgenommen ist die Bedienung von Computertomografür den Umgang mit offenen radioak- phen.

tiven Quellen in Arbeitsbereichen B – Anwendung von offenen radioaktiven Quellen im tiermedizinischen und C (siehe Anhang 4 Berufsnum- Bereich.

mer I 1) – Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen nach Art. 9 Abs.1 Bst. c StSV (Sachverstand) für die oben genannten Anwendungen.

MA15

– Tiermedizin: Anlagen für erweiterte – Eidgenössisches Tierarztdiplom – Bedienung von allen diagnostischen Anlagen im tierärztlichen Be-

diagnostische und therapeutische – Anerkannte Strahlenschutzausbildung reich.

Anwendungen (CT, Beschleuniger) nach Anhang 1, Tabelle 3 – Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen nach Art. 9 Abs.1 Bst. c StSV (Sachverstand) für die oben genannten Anwendungen.