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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten
MA6
– Allgemeine Innere Medizin – Eidgenössisches Arztdiplom – Bedienung von konventionellen Anlagen für diagnostische Anwen-
– Kinder und Jugendmedizin – Entsprechender eidgenössischer dungen im Mittel- und Niedrigdosisbereich. Ausgenommen ist die
– Neurologie Weiterbildungstitel Bedienung von Computertomographen und Mammographieanlagen.
– Medizinische Onkologie – Entsprechender Fähigkeitsausweis für – Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen nach Art. 9 Abs.1 Bst.c StSV
– Praktischer Arzt dosisintensive Untersuchungen (Sachverstand) für die oben genannten Anwendungen.
– Oto-Rhino-Laryngologie – Anerkannte Strahlenschutzausbildung – Verschreiben aller radiologischen Anwendungen.
– Herz- und thorakale Gefässchirurgie nach Anhang 1, Tabelle 3
MA7
– Chiropraktik – Eidgenössisches Chiropraktorendip- – Bedienung von konventionellen Anlagen für diagnostische Anwen-
lom dungen im Mittel- und Niedrigdosisbereich. Ausgenommen ist die
– Eidgenössischer Weiterbildungstitel Bedienung von Computertomographen und Mammographieanlagen. zum Fachchiropraktor – Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen nach Art. 9 Abs.1 Bst. c
– Anerkannte Strahlenschutzausbildung StSV (Sachverstand) für die oben genannten Anwendungen.
nach Anhang 1, Tabelle 3 – Verschreiben aller radiologischen Anwendungen.
MA8
– Allgemeine Innere Medizin – Eidgenössisches Arztdiplom – Bedienung von konventionellen Anlagen für diagnostische Anwen-
– Kinder und Jugendmedizin – Entsprechender eidgenössischer dungen im Niedrigdosisbereich. In diesen Bereich fallen insbesondere
– Neurologie Weiterbildungstitel Thorax- oder Extremitätenaufnahmen. Ausgenommen ist die Bedie-
– Medizinische Onkologie nung von Computertomographen und Mammographieanlagen.
– Praktischer Arzt – Wenn zusätzlich eine vom BAG anerkannte Strahlenschutzausbildung
– Oto-Rhino-Laryngologie absolviert wurde, kann für die oben genannten Anwendungen die
– Herz- und thorakale Gefässchirurgie Funktion des Sachverständigen nach Art. 9 Abs.1 Bst. c StSV über-
nommen werden.
– Verschreiben aller radiologischen Anwendungen.