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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
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Tabelle 3: Aus- und Weiterbildungsinhalte und -umfang Es bedeuten:
1: Kenntnisse: aufzählen, skizzieren, benennen, beschreiben, darstellen
2: Verständnis: interpretieren, erklären, erläutern, formulieren, präsentieren
3: Anwendung: anwenden, erstellen, lösen, durchführen, berechnen, gestalten, konfigurieren
4: Analyse: auswählen, einteilen, analysieren, vergleichen
5: Bewertung: beurteilen, entscheiden, urteilen, klassifizieren, evaluieren
*: 12 Monate Berufserfahrung im Strahlenschutz (inkl. derjenigen, welche als Voraussetzung für den Kursbesuch gefordert ist), davon 6 Monate in der Kernanlage,
in der die Kandidatinnen/Kandidaten als Strahlenschutz-Sachverständige tätig werden sollen.
(Der Vergleich der Gewichtung ist nur innerhalb der Berufsnummer möglich)
Berufsnummer K1* K2 K3
Aus- und Weiterbildungsumfang
Empfohlene Unterrichtsdauer inklusive Praktikum während des Lehrgangs 200 h 480 h 720 h Empfohlene Dauer des begleiteten Praktikums nach Abschluss des Lehrgangs in mindestens zwei Kernanlagen 80 h – 240 h Anerkennung der Ausbildung notwendig ja ja ja Maximale Periodizität der anerkannten Weiterbildung 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre Empfohlene Dauer der Weiterbildung 16 h 16 h 16 h
Anerkennung der Weiterbildung notwendig ja ja ja Ausbildungsinhalte Rechtliche Grundlagen Strahlenschutzgesetz/-verordnung 4 32
Kernenergiegesetz/-verordnung 4 21
Technische Verordnungen des Spezialgebietes (Dosimetrieverordnung, Messmittelverordnung, etc.) 4 33