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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
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Tabelle 2: Kompetenzen Die anerkannten Ausbildungslehrgänge stellen sicher, dass die Personen folgende Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen:
Kompetenzen / Berufsnummer K1 K2 K3 Den Bewilligungsinhaber sowie das Betriebspersonal in Kernanlagen bei Fragen zum Strahlenschutz beraten x x x Die Einhaltung der Grenzwerte im Strahlenschutz durch die Erstellung von betriebsinternen allgemeinen Weisungen insbesondere x – – durch Festlegung von Interventionswerten (Warnschwellen) sicherstellen, Aufgabenverteilung im Strahlenschutz dokumentieren
Kontroll- oder Überwachungsbereiche festlegen, den Zonen- und Gebietstypen zuordnen und die dazugehörigen Massnahmen definie- x x x ren
Für freigabepflichtige Anlagenänderungen sowie komplexe Tätigkeiten eine Strahlenschutzplanung unter Berücksichtigung des x x – Optimierungsprinzips erstellen, inklusive insbesondere der Festlegung der technischen und administrativen Schutz- und Überwa-
chungsmassnahmen, Dosisabschätzung, Festlegung von Dosiszielen und spezifischen Interventionswerten sowie Erstellung tätigkeits-
bezogener Weisungen
Für einfache Tätigkeiten die technischen und administrativen Schutz- und Überwachungsmassnahmen unter Berücksichtigung des x x x Optimierungsprinzips festlegen
Einteilung des Personals und der Besucher der Expositionskategorie (nicht beruflich, beruflich A/B) x x – Die Administration der beruflich strahlenexponierten Personen organisieren und die individuelle Dosimetrie aller betroffenen Perso- x x x nen sicherstellen
Die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden sicherstellen, insbesondere die Freigabe-, Melde- und Berichtserstattungspflichten x x – zu Händen des ENSI wahrnehmen
Sich im Kontrollbereich strahlenschutzkonform verhalten, tätigkeitsspezifische Schutz- und Überwachungsmassnahmen vorbereiten, x x x Schutzmittel korrekt anwenden, Weisungen einhalten
Radioaktive Quellen gesetzeskonform handhaben und lagern x x x Den gesetzeskonformen Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sicherstellen x x x