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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 88Fedlex · Vorlage
2Die Qualitätssicherung der Planungssoftware richtet sich nach der Empfehlung Nr. 7 (Februar 1999)9 der SGSMP.
3Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber muss die Qualitätssicherung anpassen, wenn die Erfahrung oder der Stand von Wissenschaft und Technik, insbesondere bezüglich Spezialanwendungen oder technischer Neuerungen, dies gebieten.
7. Abschnitt: Besondere Bestimmungen
Art. 25 Sorgfaltspflichten bei Zusatzeinrichtungen für Bestrahlungsplanung
und Simulation
1Werden Zusatzeinrichtungen für Bestrahlungsplanung und Therapiesimulation zusammen mit Beschleunigern und deren Verifikationssystemen in einem integrierten, computerisierten Netzwerk betrieben, so sind besondere Sicherheitsvorkehrungen für den Datentransfer vorzusehen. Die Medizinphysikerin oder der Medizinphysiker sorgt dafür, dass die Datenintegrität gewährleistet ist und Datenverfälschungen verhindert werden.
2Die Medizinphysikerin oder der Medizinphysiker sorgt dafür, dass die Zusatzeinrichtungen für Bestrahlungsplanung einer angemessenen Qualitätssicherung unterzogen werden.
3Die Lieferantin oder der Lieferant von Bestrahlungsplanungssystemen hat in der technischen Beschreibung genaue Angaben über die zur Berechnung der Dosisverteilungen verwendeten Algorithmen zu machen. Insbesondere muss aus ihr ersichtlich sein, auf welche Bestrahlungsbedingungen der Anwendungsbereich beschränkt ist.
Art. 26 Vorgehen bei medizinischen Strahlenereignissen und Störfällen
1Die oder der Strahlenschutz-Sachverständige sorgt dafür, dass über sämtliche medizinische Strahlenereignisse und Störfälle im Zusammenhang mit dem Beschleunigerbetrieb und Bestrahlungen Buch geführt wird.
2Sie oder er hat darauf zu achten, dass die Meldung von medizinischen Strahlenereignissen nach Artikel 62 Absatz 3 StSV beziehungsweise von Störfällen nach Artikel 140 StSV erfolgt.
3Ausserdem hat sie oder er die Pflichten nach Artikel 15 MepV10 zu beachten.
9Empfehlung Nr. 7 der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizini-
sche Physik, "Quality control of treatment planning systems for teletherapy", ISBN: 3 908125 23 5; Die Empfehlung kann im Buchhandel bezogen oder unter der Internet-Adresse www.sgsmp.ch eingesehen werden.