Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/16: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 7 Seiten

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eingesetzt. Allfällige Restbeträge werden für zusätzliche Auszahlungen von Einmalvergütungen

eingesetzt, Reserven sollen aus der Zuschlagserhöhung keine gebildet werden.

Aus den genannten Gründen ist der Netzzuschlag per 1. Januar 2015 auf 1,1 Rp./kWh zu erhö-

hen. Die im Netzzuschlag enthaltene Gewässerschutzabgabe von 0,1 Rp./kWh bleibt dabei un-

verändert.

3 Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund und Kantone

Die Erhöhung des Zuschlags hat keine Auswirkungen auf den Bund und die Kantone. Der Vollzug wird durch die zusätzlichen Projekte, die sowohl in die KEV aufgenommen werden können als auch die Einmalvergütung beanspruchen, aufwändiger. Dies betrifft sowohl die personelle wie auch die technische Abwicklung. Diese zusätzlichen Stellen und Mittel werden nicht durch den Bund oder die Kantone, sondern direkt durch den Netzzuschlagsfonds finanziert.

4 Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft

Der Zuschlag wird die Stromkonsumenten aufgrund der Erhöhung von aktuell 0,6 Rp./kWh auf 1,1 Rp./kWh stärker belasten als bisher. Die Belastung dürfte für einen durchschnittlichen 4- Personenhaushalt mit Elektroboiler mit einem Stromverbrauch von 4 500 kWh/a von heute 27 auf 49.50 Franken pro Jahr steigen. Für stromintensive Betriebe werden die Förderkosten in absoluten Zahlen ein Vielfaches ausmachen. Allerdings wurde mit der Änderung des EnG (parlamentarische Initiative 12.400), mit welcher der maximale Zuschlag erhöht wurde, auch die Rückerstattung des Zuschlags für stromintensive Unternehmen ausgebaut. Dadurch könnten diese von Zuschlägen in der Höhe von ca. 55 bis 70 Millionen Franken entlastet werden.

Die Auszahlung der Einmalvergütung dürfte dem Planungs-, Installations-, Elektro- und Dachdeckergewerbe alleine 2015 mehrere Tausend Aufträge für neue Photovoltaik-Anlagen generieren. Die Branche rund um den Anlagenbau wird davon entsprechend profitieren. Die heutige KEV-Warteliste (mit mehr als 30 000 Anlagen) kann bis Ende 2015 voraussichtlich um gut die Hälfte aller Anlagen abgebaut werden.