Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten

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Überblick

Das Parlament stimmte im Juni 2014 dem neuen Bürgerrechtsgesetz zu. In der Folge beauftragte der Bundesrat das EJPD im August 2015, zum Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 19. November 2015. Insgesamt wurden 61 Stellungnahmen eingereicht.

Der Verordnungsentwurf stösst insgesamt auf Zustimmung. Der Entwurf wird von einer deutlichen Mehrheit der Kantone begrüsst. Positiv bewertet wird insbesondere die landesweite Harmonisierung der Einbürgerungsvoraussetzungen. Bei gewissen Bestimmungen wurden jedoch Änderungen beantragt. Die meisten Vorbehalte betreffen die Konkretisierungen der Integrationskriterien: Die Kantone haben sich skeptisch gegenüber der Anwendbarkeit des in der Verordnung ausgearbeiteten unbestimmten Rechtsbegriffs der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geäussert. Ebenfalls sind Vorbehalte gegenüber der Unterzeichnung der Loyalitätserklärung, den geforderten Sprachkenntnissen, den Kriterien für die Teilnahme am Wirtschaftsleben sowie den Voraussetzungen für die Abweichung von den Integrationskriterien angebracht worden. Einige Kantone befürchten aufwendige Interessenabwägungen im Einzelfall, weshalb ein nicht zu unterschätzender Mehraufwand erwartet wird. Insgesamt sprechen sich 8 Kantone ausdrücklich gegen eine Inkraftsetzung im Frühjahr 2017 aus.

Eine knappe Mehrheit der politischen Parteien, die sich zur Vernehmlassung geäussert haben, begrüsst den Entwurf. Unterstützung bekommt der Entwurf zudem von den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete. Von den weiteren interessierten Kreisen befürwortet rund ein Drittel den Ausführungserlass, ein Drittel äussert sich skeptisch, ein weiteres Drittel lehnt den Entwurf als Ganzes ab. Neben grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber den Konkretisierungen äussern sie auch Zweifel an der Verhältnismässigkeit und der Rechtssicherheit im Einbürgerungsverfahren. Im Übrigen setzen sie sich für Bestimmungen ein, die das Ermessen der Behörden einschränken, und beantragen ein transparentes, professionelles und willkürfreies Einbürgerungsverfahren.