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Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 14 Seiten

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Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht

(Bürgerrechtsverordnung, BüV)

vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf das Bürgerrechtsgesetz vom 20. Juni 20141 (BüG),

verordnet:

1. Kapitel: Gegenstand

Art. 1

Diese Verordnung:

a. legt die Voraussetzungen fest für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes sowie für die erleichterte Einbürgerung und die Wiedereinbürgerung durch den Bund;

b. regelt die Verfahren in der Zuständigkeit des Bundes;

c. regelt die Gebühren für erstinstanzliche Verfügungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) auf dem Gebiet des BüG.

2. Kapitel: Integrationskriterien und weitere Voraussetzungen

1. Abschnitt: Integrationskriterien bei einer ordentlichen Einbürgerung, erleichterten Einbürgerung und Wiedereinbürgerung

Art. 2 Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen bei einer

ordentlichen Einbürgerung

(Art. 11 Bst. b BüG)

1Die Bewerberin oder der Bewerber ist mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut, wenn sie oder er namentlich:

a. über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz verfügt;

b. am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft in der Schweiz teilnimmt; und

c. Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegt.

1 SR 141.0

2014–......