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Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 14 Seiten
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Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht
(Bürgerrechtsverordnung, BüV)
vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf das Bürgerrechtsgesetz vom 20. Juni 20141 (BüG),
verordnet:
1. Kapitel: Gegenstand
Art. 1
Diese Verordnung:
a. legt die Voraussetzungen fest für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes sowie für die erleichterte Einbürgerung und die Wiedereinbürgerung durch den Bund;
b. regelt die Verfahren in der Zuständigkeit des Bundes;
c. regelt die Gebühren für erstinstanzliche Verfügungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) auf dem Gebiet des BüG.
2. Kapitel: Integrationskriterien und weitere Voraussetzungen
1. Abschnitt: Integrationskriterien bei einer ordentlichen Einbürgerung, erleichterten Einbürgerung und Wiedereinbürgerung
Art. 2 Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen bei einer
ordentlichen Einbürgerung
(Art. 11 Bst. b BüG)
1Die Bewerberin oder der Bewerber ist mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut, wenn sie oder er namentlich:
a. über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz verfügt;
b. am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft in der Schweiz teilnimmt; und
c. Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegt.
1 SR 141.0
2014–......