Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/44: Agrarpaket Frühling 2015 · 10 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Verordnungspaket Frühling 2015

1 Gegenstand des Anhörungsverfahrens

Die Anhörung bei den Kantonen und interessierten Organisationen dauerte vom 24. November 2014 bis am 16. Januar 2015. Folgende Verordnungen waren Gegenstand der Anhörung:

Stufe und Nr. Bezeichnung SR-Nr.

BR 01 Direktzahlungsverordnung, DZV 910.13

BR 02 Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV (separate Anhörung) 910.17

BR 03 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV 910.91

BR 04 Strukturverbesserungsverordnung, SVV 913.1

BR 05 Landwirtschaftsberatungsverordnung 915.1

BR 06 Agrareinfuhrverordnung, AEV 916.01

BR 07 Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV (separate Anhörung) 916.161 BR 08 Futtermittel-Verordnung, FMV 916.307 BR 09 Tierzuchtverordnung, TZV 916.310 BR 10 Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung, LDV 916.51

WBF 01 Futtermittelbuch-Verordnung 916.307.1 BLW 01 Agrareinfuhrverordnung Anhang 4, AEV 916.01

2 Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

2.1 Übersicht

Zum ersten Anhörungspaket wurden von den Kantonen, Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen 122 Stellungnahmen eingereicht.

2.2 Direktzahlungsverordnung, DZV

Die Änderungen wurden mehrheitlich begrüsst. Der SBV und 17 bäuerliche Organisationen beantragten, den Grenzwert in Artikel 3 Absatz 2bis von den vorgeschlagenen 25 auf 30 Prozent zu erhöhen. Demgegenüber unterstützen 11 Kantone, die KOLAS und 12 weitere Organisationen den Vorschlag ausdrücklich.

17 bäuerliche Organisationen beantragten, die Präzisierung der Verpflichtungsdauer zu streichen, damit die unternehmerische Freiheit grösser wird. Die KOLAS, die KBNL, vier Kantone sowie Coop begrüssen den Vorschlag zur Konkretisierung der Verpflichtungsdauer.

Der Antrag zur Befreiung der Hochstamm-Feldobstgärten von der achtjährigen Verpflichtungsdauer wird hingegen abgelehnt. Die Verpflichtungsdauer bei der Qualität II soll über alle BFF-Typen harmonisiert werden.

2.3 Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV

Die Anpassungen der EKBV wurden ausgewählten interessierten Kreisen (Produzentenorganisationen im Bereich Ackerbau, SBV, Bio Suisse, IP-Suisse und Schweizer Zucker AG) vom 6. bis 20. Februar 2015 in einer nachträglichen separaten Konsultation unterbreitet.

Grösstenteils wird die Erhöhung des Einzelkulturbeitrags für Zuckerrüben begrüsst. Mehrheitlich beantragen die Organisationen, die restlichen Mittel des vom Parlament um 5 Millionen Franken erhöhten Kredits "Beihilfen Pflanzenbau" im Budgets 2015 für eine Erhöhung des Einzelkulturbeitrags für Saatgut auf Fr. 1200 je Hektare einzusetzen. Der SGPV fordert ferner die Einführung eines Einzelkulturbeitrags für Futtergetreide und die Erhöhung des Einzelkulturbeitrags für Ölsaaten.

2.4 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV

Die vorgeschlagenen Anpassungen sind grundsätzlich unbestritten. Insbesondere die Angleichung des GVE-Faktors für über 3-jährige Bisons wird grossmehrheitlich begrüsst. Die „Swiss Bison Association“ verlangt indes eine genau gleiche Aufteilung der Tierkategorien wie bei Rindern (5 Kategorien).

072.10/2014/00113 \ COO.2101.101.7.327982 3/10