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Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten
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Zusammenhang wird zudem geprüft, wo aktuell Lücken bestehen und wo Schwerpunkte gesetzt werden müssen.
Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln auf Vorrat an die Tierhalter ist eine Ausnahme, die nur in Anspruch genommen werden darf, wenn zwischen dem abgebenden Tierarzt und dem Tierhalter eine Tierarzneimittel- Vereinbarung50 abgeschlossen ist. Im Rahmen der Arbeiten zu den Anpassungen des Ausführungsrechts zum revidierten Heilmittelgesetz51 (wozu die TAMV gehört) soll geprüft werden, ob für Landwirte, welche Tierarzneimittel auf Vorrat auf ihrem Betrieb haben, eine Pflicht zur Weiterbildung eingeführt wird.
Die zunehmende Spezialisierung auf Seite der Landwirtschaft erfordert auch auf Seite der betreuenden Tierärzteschaft spezifisches Fachwissen. Spezialisierte Tierärzte sollen als solche anerkannt und sich entsprechend ausweisen können. Für Spezialtitel bei Tierarten bzw. Fachrichtungen, bei welchen ein solcher Nachweis noch nicht möglich ist, soll ein entsprechendes System aufgebaut werden. Es wird geprüft, ob weitere zusätzliche Fähigkeitszeugnisse im Human- oder Veterinärbereich notwendig sind und eingeführt werden sollen.
Die Federführung für die Umsetzung der Massnahme liegt beim Bund zusammen mit den zuständigen Fachgesellschaften, Umsetzungspartner sind Bildungseinrichtungen und Spezialisten.
3.8 Rahmenbedingungen
Ergänzend zu den oben beschriebenen Handlungsfeldern und Massnahmen ist es wichtig, die Rahmenbedingungen für die Akteure so zu setzen, dass weiterhin wirksame Antibiotika zur Verfügung stehen und dass diese verantwortungsvoll eingesetzt werden. Es ist sicher zu stellen, dass auf politischer, gesetzlicher und finanzieller Ebene keine für die Zielerreichung nachteiligen Anreize oder Marktmechanismen bestehen.
Ziel Rahmenbedingungen und Anreize werden auf politischer, gesetzlicher und finanzieller Ebene so gesetzt, dass wirksame Antibiotika zur Verfügung stehen und dass diese verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Folgende Massnahmen tragen massgeblich zur Zielerreichung bei:
Massnahmen
Massnahmen Bereiche
3.8.1 Marktmechanismen und Anreizsysteme erkennen und
modifizieren
3.8.2 Rahmenbedingungen für Studien zur öffentlichen Ge-
sundheit bezüglich Antibiotikaresistenzen verbessern
3.8.3 Die Verfügbarkeit von Antibiotika der ersten Wahl
sowie die Entwicklung neuer Antibiotika fördern
3.8.4 Konsequenten und harmonisierten Vollzug stärken
3.8.5 Die Einführung von gezielten Programmen zum sach-
gemässen Umgang mit Antibiotika evaluieren
50 Gemäss Artikel 10 Absatz 2 TAMV
51 http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00709/04667/04672/?lang=de. Inkraftsetzung geplant 2017.