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Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten
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Resistenzbildung weiterhin alternative Antibiotika zur Verfügung stehen. Um die Verfügbarkeiten von Antibiotika der ersten Wahl zu verbessern, wird insbesondere im Veterinärbereich geprüft, wie die Zulassung notwendiger Präparate erleichtert und der Import solcher im Ausland zugelassener Präparate vereinfacht werden kann.
Auch wenn mit neuen Massnahmen die Resistenzbildung verringert werden kann und damit einzelne Antibiotika(klassen) ihre Wirksamkeit länger erhalten können, so bleibt doch die Entwicklung neuer Antibiotika(klassen) auch zukünftig ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen. Dies wird auch in anderen Ländern so gesehen. In der EU wurde beispielsweise im Rahmen der Innovative Medicines Initiative und dem ND4BB-Programme (New drugs for bad bugs ) eine Ausschreibung für ein Projekt lanciert, mit dem neue Geschäftsmodelle für die Entwicklung und den Verkauf von antibakteriellen Medikamente entwickelt werden sollen. Im Rahmen der Umsetzung der Massnahme wird geprüft, welche Ansatzpunkte für die Schweiz zukünftig verfolgt werden sollen.
Die Federführung für die Umsetzung der Massnahme liegt beim Bund, Umsetzungspartner ist die Industrie. Swissmedic wird im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die gesetzten Ziele aktiv unterstützen.
3.8.4 Vollzug stärken
Vollzug stärken Konsequenten und harmonisierten Vollzug stärken
Es werden griffigere Instrumente für den Vollzug geschaffen. Kontrollen, Beurteilung der Mängel und Vollzugsmassnahmen werden harmonisiert. Die Vollzugsbehörden werden für das Thema Antibiotikaresistenz vermehrt sensibilisiert.
Einige der beschriebenen Massnahmen dieser Strategie beinhalten die Entwicklung von Richtlinien, Konzepten und Kriterien. Damit diese auch systematisch angewendet werden, braucht es neben der Ausbildung und Sensibilisierung der Akteure eine geregelte Kontrolle.
Das revidierte Epidemiengesetz hält für den Humanbereich explizit fest, dass die Kantone die hauptsächlichen Vollzugsorgane bleiben. Die Rolle der Kantonsärztin oder des Kantonsarztes wird gestärkt und die konsequente Anordnung von Massnahmen in der Verantwortlichkeit der Kantone soll verbessert werden.
Im Bereich der Veterinärmedizin wird die Umsetzung der TAMV durch die kantonalen Veterinärämter zum einen durch regelmässige Kontrollen bei Tierhaltern, zum anderen durch Detailhandelskontrollen bei Tierärzten überprüft. Ausserdem werden bei den Tierhaltungen die Tiergesundheit und die Einhaltung des Tierschutzes kontrolliert. Für die Kontrollen in den Tierhaltungen stehen harmonisierte Checklisten zur Verfügung. Die Auswertungen der Kontrollen zeigen, dass die Anzahl der Checkpunkte, bei denen Mängel gefunden werden, seit Jahren keine Tendenz zur Abnahme zeigt. Ein Teil dieser Problematik ist möglicherweise ein nicht konsequenter bzw. ein nicht harmonisierter Vollzug.
Mit der Umsetzung der Massnahme werden Instrumente geschaffen, welche den harmonisierten Vollzug erleichtern und eine konsequente Umsetzung sicherstellen. Es werden hierzu entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Die Vollzugsorgane werden zudem vermehrt auf den verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika sensibilisiert.