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Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten
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Die Federführung für die Umsetzung der Massnahme liegt beim Bund, Umsetzungspartner sind die Kantone, Verbände, Fachgesellschaften und Private.
3.8.2 Rahmenbedingungen für Studien
Rahmenbedingungen für Rahmenbedingungen für Studien zur öffentlichen Gesundheit bezüglich Studien Antibiotikaresistenzen verbessern
Für Forschung, welche die Gesundheit der ganzen Bevölkerung betrifft, werden bessere Rahmenbedingungen geschaffen. Der Zugang zu relevanten, in geeigneter Form anonymisierten Daten wird zu Forschungszwecken erleichtert.
Aus Datenschutzgründen ist heute der Zugang zu nationalen Überwachungsdaten für Forschende begrenzt oder teilweise gar nicht gegeben. Dies erschwert es insbesondere, Studien zur langfristigen Erhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika durchführen zu können, die über die rein naturwissenschaftlich-medizinische Forschung hinausgehen. Bei der Umsetzung der Massnahme wird geprüft, wie die Verwendbarkeit der Daten (z.B. durch Anonymisierung oder Vertraulich- keitserklärungen) für diejenige Forschung, welche die Gesundheit der ganzen Bevölkerung betrifft, verbessert werden kann. Im Fokus stehen Erkenntnisse über die Auswirkung von Richtlinien zur Verschreibung von Antibiotika und zur erfolgreichen Behandlung von Resistenzen sowie Informationen zur Wirkung der im Rahmen der Strategie ergriffenen Massnahmen.
Die Federführung für die Umsetzung der Massnahme liegt beim Bund, Umsetzungspartner sind (Fach-)Hochschulen.
3.8.3 Verfügbarkeit von Antibiotika fördern
Verfügbarkeit von Die Verfügbarkeit von Antibiotika der ersten Wahl verbessern sowie die Antibiotika fördern Entwicklung neuer Antibiotika fördern
Es werden Anstrengungen unternommen, die Verfügbarkeit von Antibiotikapräparaten der ersten Wahl auf dem Schweizer Markt zu verbessern. Dazu gehört auch die Evaluation von Zulassungsbedingungen. Die Entwicklung neuer Antibiotika und ihr adäquater Einsatz werden mit geeigneten Massnahmen unterstützt.
Im Humanbereich wird häufig der hohe initiale Aufwand und die ungünstige wirtschaftliche Lage als Grund dafür genannt, wieso die Erforschung und Entwicklung von neuen Heilmitteln nur langsam vor sich geht. Aktuell gibt es keine Bestrebungen, positive wirtschaftliche oder auch wissenschaftliche Anreize zur Forschung, Entwicklung und Produktion von neuen Heilmitteln (Antibiotika, alternative Heilmittel, Impfungen) zu schaffen.
Im Veterinärbereich sind für einige Indikationen in der Schweiz bei manchen Tierarten nur Präparate mit Wirkstoffen aus kritischen Antibiotikaklassen (betrifft v.a. Geflügel) oder gar keine Antibiotika zugelassen (betrifft v.a. Fische und Bienen). Wegen mangelnder Alternativpräparate mit Wirkstoffen der ersten Wahl werden deshalb kritische Antibiotika eingesetzt. Antibiotika zur Standardtherapie regelmässig aus dem Ausland über eine Sonderbewilligung zu beziehen, ist für den einzelnen Tierarzt sehr aufwendig. Wichtige Tierarzneimittel für seltene Krankheiten bzw. seltene Spezies können schon jetzt vereinfacht zugelassen werden.
Antibiotika der ersten Wahl werden im Hinblick auf die Bildung von Resistenzen als weniger kritisch eingestuft als andere Antibiotika, insbesondere, weil bei einer