Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 61 Seiten
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StAR 3.1.2: Referenzlaboratorien und Qualitätssicherung
Netzwerk von Referenzlaboratorien für Antibiotikaresistenz-Untersuchungen auf- und ausbauen sowie die Qualitätssicherung in allen Laboratorien sicherstellen
Ausgehend von den bereits bezeichneten Referenzlaboratorien wird ein Netzwerk etabliert. Zu den Kernaufgaben des Netzwerkes gehören die Koordination und die Standardisierung von Laboruntersuchungen zu Antibiotikaresistenzen sowie die damit zusammenhängende Forschung und Entwicklung. Wo Lücken bestehen, werden diese geschlossen.
Empfehlungen Stellungnehmende
• Labormethodik international standardisieren, um Datenaustausch Interpharma,
zu ermöglichen. SVVLD: «Nationale Ringversuche sollen SVVLD
organisiert werden, so dass die Laboratorien ihre Labormethodik
messen können und um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu
überprüfen.»
• Referenzlabore in Datenerhebung integrieren. ETH-Rat
• «Referenzlaboratorien müssen schwerpunktmässig eine Affiliation G15
zu den Universitätsspitälern haben, was Forschung und
Überwachung und die Einbindung in Informatikprojekte vereinfacht.
Es darf bei dieser Massnahme keine Zentralisierung vorgenommen
werden.»
• «Zu beachten sind die finanziellen Vorleistungen, welche bei der Interpharma
Entwicklung diagnostischer Methoden notwendig sind und der dafür
erforderliche Zeitbedarf.»
• Referenzlabore auch als Institutionen für Überwachung von Vetsuisse UZH
Antibiotikaresistenzen einsetzen.
StAR 3.1.3: Standardisierte und gezielte Untersuchungen
Nationale Richtlinien zu einer standardisierten und gezielten Antibiotikaresistenz-
Untersuchung erarbeiten und umsetzen
Nationale Richtlinien zuhanden der Laboratorien werden erarbeitet, regelmässig aktualisiert und konsequent angewandt. Diese zeigen auf, welche Erreger auf welche Resistenzen zu prüfen sind.
Empfehlungen Stellungnehmende
• Internationale Richtlinien berücksichtigen, evtl. adaptieren. BE, BS, ETH-Rat,
GDK, GR, OW, SH, SO, TG,
VKCS
• Auch in der Veterinärmedizin nationale Richtlinien erarbeiten und BGK, ZH
umsetzen.
• Apothekerinnen und Apotheker in Umsetzung einbeziehen. pharmaSuisse